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Effizienter Erinnern: Potsdamer Fachgremium präsentiert Leitfaden für Gedenktafeln
An wen oder was soll in Potsdams Stadtraum erinnert werden? Das wird jetzt in einem Kriterienkatalog festgelegt. Wichtigster Punkt: Die Person muss seit mindestens zehn Jahren tot sein.
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Das Errichten von Gedenk- und Erinnerungstafeln soll in Potsdam künftig effizienter werden. Ermöglichen sollen das vom Fachgremium für Erinnerungskultur erarbeitete Leitlinien. Damit werden eine Verfahrensweise und einheitliche Grundsätze dafür festgelegt, wie sich Gedenkkultur im Stadtraum umsetzen lässt. Diese gab es zuvor nicht.
In der Vergangenheit war der Prozess vom Antrag bis zur Umsetzung von Gedenktafeln häufig als zu langwierig kritisiert worden, etwa im Kontext des Glockenspiels auf der Plantage. Auch der neue Kriterienkatalog, der eine Bewertung durch das ehrenamtlich arbeitende Fachgremium für Erinnerungskultur erleichtern soll, war bereits im Dezember 2023 auf den Weg gebracht worden, bevor er am Donnerstagabend nun einstimmig vom Kulturausschuss angenommen werden konnte.
Die „Grundsätze und Verfahren zur Errichtung von Gedenk- und Erinnerungstafeln“ sehen eine Reihe „harter“ und „weicher“ Kriterien vor. So muss die infrage kommende Persönlichkeit seit mindestens zehn Jahren tot sein, oder ein Ereignis mindestens zehn Jahre zurückliegen. Auch darf es nicht schon Erinnerungstafeln in Potsdam über die Persönlichkeiten, Ereignisse, Institutionen oder Orte geben. Als weiche Kriterien spielen lokaler und regionaler Bezug, Geschlechtergerechtigkeit, Epochenvielfalt und inhaltliche Vielfalt eine Rolle.
„Die Kriterien sollen einer gewissen Transparenz dienen“, sagte Markus Wicke, Sprecher des Fachgremiums. „Dadurch soll auch für die, die Ideen einbringen wollen, klarer werden: Lohnt sich das oder nicht?“
Auch die Verfahrensweise ist künftig geregelt. Der Vorschlag für eine Gedenk- bzw. Erinnerungstafel erfolge durch ein auf der Webseite der Landeshauptstadt Potsdam bereitgestelltes Antragsformular, heißt es. Dann wird der Antrag geprüft und dem Fachgremium Erinnerungskultur übergeben. Erst danach beraten zunächst der Kulturausschuss, dann die Stadtverordnetenversammlung. Vorgesehen ist dafür ein Zeitrahmen von mindestens sechs Monaten.
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