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Kultur: Russland will „Rubens“ behalten

„Tarquinius und Lucretia“-Käufer handelte gutgläubig

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„Tarquinius und Lucretia“-Käufer handelte gutgläubig Russland will das umstrittene Rubens-Gemälde „Tarquinius und Lucretia“ nicht an Deutschland zurückgeben. Der russischen Rechtslage entsprechend „werde alles, was die Sowjetunion zur Wiedergutmachung der Verluste im Zweiten Weltkrieg an sich genommen habe, nicht zurückgegeben“, sagte der Sekretär des zuständigen Behördenrates, Anatoli Wilkow, gegenüber einer Moskauer Zeitung. Kunstwerke, die unter dieses Gesetz fallen, sollten in russisches Staatseigentum übergehen. Grundsätzlich sei eine Rückgabe von „Beutekunst“-Objekten aus russischem Staatseigentum nicht ausgeschlossen. Eine Einigung sei aber nur möglich, „wenn die Deutschen uns einen angemessenen Tausch vorschlagen“, so Wilkow. Das Rubens-Gemälde ist im Besitz eines russischen Geschäftsmannes. Nach Angaben Wilkows kommt eine von der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten geforderte Rückgabe nicht in Frage, da der Käufer beim Kauf gutgläubig gehandelt und von der Vergangenheit des Bildes nichts gewusst habe. Deshalb seien die Forderungen von deutscher Seite aussichtslos. Das auf 80 Millionen Euro geschätzte Bild war 1945 von einem russischen Soldaten aus Schloss Rheinsberg in die Sowjetunion gebracht worden. Der Geschäftsmann Logwinenko aus Moskau, der es erwarb, bot Deutschland 2003 über Mittelsmänner einen Rückkauf an. Auf deutsches Betreiben beschlagnahmte die russische Justiz das Gemälde, gab es später aber wieder frei. Derzeit prüft die Bundesregierung eine Zivilklage nach russischem Recht, um eine Rückkehr des Bildes nach Deutschland zu erreichen.dpa

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