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Potsdam-Mittelmark: 15 Jahre „Rohr-frei“

Rückendeckung für Fresdorf und Stücken

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Michendorf - Erwartungsgemäß haben sich die Michendorfer Gemeindevertreter am Montag dafür ausgesprochen, Fresdorf und Stücken auf 15 Jahre vom Anschlusszwang an das öffentliche Abwassernetz zu befreien. Mit diesem Beschluss ausgestattet, sollen die Abgeordneten in der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittelgraben“ (WAZV) einmal mehr für die beiden Ortsteile streiten und nun gleiche Verhältnisse zwischen Nuthetal und Michendorf schaffen.

Denn wie berichtet, bekommen die Stückener und Fresdorfer eine „Wasserrechtliche Erlaubnis“ zum Bau von Kleinkläranlagen von der Unteren Wasserbehörde nur auf 5 Jahre erteilt, die Bürger in den Nuthetaler Ortsteilen Tremsdorf und Fahlhorst aber auf 15 Jahre. Die Wasserbehörde orientiert sich an der Empfehlung des Zweckverbandes, und der hat für Stücken und Fresdorf den Zwangsanschluss nur für 5 Jahre ausgesetzt. Mit dem Fortschreiben des Generalentwässerungsplanes 2011 dürfte das Thema wieder aktuell werden. Bürgermeisterin Cornelia Jung will nun schnellstmöglich eine Sondersitzung der Verbandsversammlung beantragen, denn laut Fresdorfs Ortsbürgermeister Karl-Heinz Schmidt stünden seine Nachbarn bereits in den Startlöchern, um auf Kleinkläranlagen umzurüsten, doch für diese Investitionen bräuchten sie Planungssicherheit.

Ein seitens des Verbandes in Auftrag gegebenes Gutachten, das die Rechtmäßigkeit dieser wechselnden Genehmigungspraxis untersuchen sollte, ergab indes kaum Klarheit. Laut Verbandsvorsteher Hartmut Lindemann sei die Wasserrechtliche Erlaubnis der Wasserbehörde tatsächlich in der Regel auf 15 Jahre zu befristen, sie könne jedoch widerrufen werden, wenn eine „Mitbenutzung öffentlicher Einrichtung möglich ist“, also die Rohre liegen. Man könne andererseits auch den Zweckverband von der Abwasserbeseitigungspflicht „freistellen lassen“ - muss dafür aber bestimmte Bedingungen erfüllen, die „mit Einschränkung auf Fresdorf und Stücken nicht zutreffen“. Thomas Lähns

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