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Der Angeklagte erschien nicht zu dem Gerichtstermin vor dem Amtsgericht Potsdam. Verurteilt wurde er trotzdem.

© Robert Schlesinger/dpa

Mindeststrafe für Vergewaltiger: 39-jähriger Neuseddiner zu zwei Jahren verurteilt

Seddiner See - Nach dem ersten Prozesstag sah es nach einem Freispruch für den Angeklagten aus. Doch nun ist ein wegen zwei Vergewaltigungen angeklagter Neuseddiner am gestrigen Donnerstag vom Amtsgericht Potsdam zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden – der Mindeststrafe bei Vergewaltigung.

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Seddiner See - Nach dem ersten Prozesstag sah es nach einem Freispruch für den Angeklagten aus. Doch nun ist ein wegen zwei Vergewaltigungen angeklagter Neuseddiner am gestrigen Donnerstag vom Amtsgericht Potsdam zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden – der Mindeststrafe bei Vergewaltigung. Die Freiheitsstrafe wurde zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der 39-Jährige die Prozesskosten tragen und 1000 Euro an die Frauenhilfsorganisation medica mondiale zahlen.

Verurteilt wurde Viktor M.* wegen einer von zwei angeklagten Vergewaltigungen. Nach Auffassung des Gerichts hat er im November 2013 seine damalige Lebensgefährtin Maria B.* in seiner Wohnung in Seddiner See vergewaltigt. Dabei habe er ihr die Hände festgehalten, Maria B. habe nach eigenen Angaben geweint und „Nein“ gesagt hat. Das Gericht hielt die Aussage der Frau am gestrigen Donnerstag für glaubwürdig – auch weil der Frau der aufsehenerregende Fall um Gina-Lisa Lohfink bekannt war, in dem Lohfink erst vor wenigen Tagen wegen falscher Bezichtigung einer Vergewaltigung verurteilt wurde. Außerdem hatte Maria B. das Tatgeschehen und Details der Vergewaltigung auch bei mehrfachen Nachfragen immer identisch geschildert.

Für die erste angeklagte Tat wurde er freigesprochen

Die andere Vergewaltigung soll sich laut Anklage bereits im Jahr 2007 ereignet haben. Demnach soll Viktor M. seine damalige Ehefrau Anna K.* im gemeinsamen Haus in Werder (Havel) zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Allerdings konnte Anna K. die Tat vergangene Woche vor Gericht „nicht hinreichend individualisieren“ – also keinen genauen Tattag nennen – sagte die Vorsitzende Richterin Constanze Rammoser-Bode. Vielmehr sagte Anna K. lediglich aus, dass die Tat „irgendwann im Jahr 2007“ geschehen sein soll. Bei einer so ungenauen Beschreibung des Tatzeitpunkts wird dem Angeklagten die Möglichkeit genommen, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen – darin waren sich alle Prozessbeteiligten einig. So ist Viktor M. für diese Tat dann auch freigesprochen worden.

Viktor M. hatte vor Gericht ein Komplott der beiden Frauen vermutet, mittlerweile sind seine Ex-Partnerinnen miteinander befreundet. Er vermutete, dass seine Ex-Frau versuchen wollte, ihm das Sorgerecht für die gemeinsame 14-jährige Tochter zu entziehen. Außerdem versuchte er die Glaubwürdigkeit der Frauen infrage zu stellen. Seine Ex-Frau Anna K. sei etwa starke Alkoholikerin gewesen. Und Maria B. habe manchmal zwölf Tage lang nichts gegessen, Entschlackungskuren gemacht. Das reichte dem Gericht nicht für ernsthafte Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit. Viktor M. und sein Verteidiger wollen noch beraten, ob sie Rechtsmittel einlegen.

* Namen geändert

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