Potsdam-Mittelmark: 40 000 Euro für vier Jahre Haft
Unschuldig Verurteilter bekommt Entschädigung
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Brück - Für seine mehr als vier Jahre unschuldig verbüßter Haft kann ein Brandenburger mit fast 40 000 Euro Entschädigung rechnen. Wegen eines Brandanschlags vor fünf Jahren in Brück war der 26-Jährige zu acht Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hob am Donnerstag das Urteil auf und sprach ihm eine Entschädigung zu. Derzeit gelte ein Tagessatz von 25 Euro. „Davon wird nichts abgezogen“, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg (Havel).
Gegen den 26-Jährigen war schon wegen anderer Delikte ermittelt worden, so wegen des Verdachts der sexuellen Misshandlung von Kindern. Er habe die nun verbüßte Haftstrafe gewissermaßen auch als Strafe für frühere Taten angesehen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Diese waren nach der Verurteilung wegen des Anschlags damals nicht weiterverfolgt worden.
Laut dem Potsdamer Urteil von 2004 hatten er und zwei weitere Männer eine Flasche mit einer brennbaren Flüssigkeit in das Fenster eines Imbisses geschleudert. Ein türkischer Mitarbeiter, der dort übernachtete, konnte das Feuer löschen. Er erlitt Schnitt- und Brandverletzungen. Durch Recherchen eines Journalisten wurde bekannt, dass die beiden anderen den Anschlag allein verübt hatten. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Wiederaufnahme des Verfahrens. „Das ist äußerst selten“, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Behördenleiter Erardo Rautenberg hatte den Gefangenen vor etwa einem Jahr in der Haft besucht und den Antrag unterstützt. Nach Medienberichten ist es das erste erfolgreiche Wiederaufnahmeverfahren in Brandenburg. Eine Revision des unschuldig Verurteilten vor dem Bundesgerichtshof war gescheitert.
Der 26-Jährige hatte im ersten Verfahren geschwiegen, dadurch auch die eigentlichen Täter geschützt und auf Freispruch gehofft. Die drei waren damals ortsbekannte Skinheads, haben sich aber nach eigenem Bekunden inzwischen von der Szene abgewandt. Erst im Gefängnis packten alle drei aus und schilderten im jetzigen Verfahren erstmals den wahren Ablauf des Tatgeschehens. dpa/PNN
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