Potsdam-Mittelmark: 700 Euro für bessere Navis
Katasteramt mahnt Gebäudeeinmessungspflicht an: 6444 offene Fälle im Landkreis
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Potsdam-Mittelmark - Auf Hauseigentümer in Potsdam-Mittelmark kommen neue Kosten zu: Das Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises fahndet seit vergangenem Jahr – gemeinsam mit der Bauaufsicht – zielgerichtet nach Fällen, in denen die sogenannte „Gebäudeinmessungspflicht“ vernachlässigt wurde. Der Hintergrund: Seit 1991 verpflichtet das „Gesetz über Landevermessung und Liegenschaftskataster“ die Häuslebauer im Land Brandenburg, ihre Gebäude auch nach der Fertigstellung vermessen zu lassen. Die Pflicht entsteht bei Neubauten oder Veränderungen am Grundriss. Kosten für ein durchschnittliches Einfamilienhaus: 700 Euro.
Die Gebäudeeinmessung kann von der Vermessungsbehörde oder einem bestellten Vermessungsingenieur vorgenommen werden. Wenn der Eigentümer seiner Pflicht nicht nachkommt, kann sie auch von Amts wegen erfolgen und wird dann in Rechnung gestellt. Der zuständige Fachdienstleiter Heiner Hagen spricht von 6444 offenen Fällen im Landkreis, die sich im vorigen nach einer ersten Prüfung ergeben hätten. Und das Landratsamt prüft weiter. Anschreiben der Behörde haben allerdings nur Eigentümer zu erwarten, die ihr Haus nach dem 28. November 1991 errichtet oder umgebaut haben, erst da ist die Landesverordnung in Kraft getreten. Bei älteren Gebäuden wird wie bisher auf Luftbilder zugegriffen, die aber, wie Hagen erklärt, „nicht so genau“ seien.
Nach seinen Angaben hatte der Landkreis bislang darauf verzichtet, offenen Fällen nachzugehen. Eine detailgetreue Liegenschaftserfassung würden jedoch immer wichtiger: „Das Liegenschaftskataster ist nicht mehr nur ein reines Eigentumskataster, es wird zum Mehrzweckkataster“, sagte Hagen. Bei Wirtschaft und Verwaltung sind die Daten gefragt: Allein das hausinterne Geoinformationssystem würde inzwischen täglich von 60 Prozent aller Mitarbeiter der Kreisverwaltung genutzt. Die Karten finden aber zum Beispiel auch bei Hauseingangs-genauen Navigationssystemen Verwendung. „Da kommt es auf jeden Meter an.“
Gunter Knierim, Vorsitzender des Haus- und Grundeigentümervereins Potsdam und Umgebung e.V., hält die Verfahrensweise unterdessen für eine „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Vermessungsingenieure“. „Da hat jemand gute Lobbyarbeit gemacht.“ Wenn die Privatwirtschaft genaue Geodaten benötigt, dann müsste sie sie auch selbst bezahlen. Für das Verwaltungshandeln reicht aus seiner Sicht die Luftbilderfassung völlig aus. „Das sehen Potsdamer jedes Jahr in den Gebührenbescheiden über das Niederschlagswasser.“ Für die Berechnung der Dachflächengrößen würden Luftbilder genutzt.
Knierim sieht die Bürgerpflicht erfüllt, wenn mit dem Bauantrag ein amtlicher Lageplan eingereicht wird. „Jeder Baukörper muss ja schon vorher eingemessen werden.“ Auch beim Verlegen von Rohren und Leitungen könnten nicht im Nachhinein Vermessungsingenieure hinzugezogen werden, um „zu messen, was unter der Erde liegt“. Erst wenn ein Haus anders gebaut wird als genehmigt, wäre ein solches Vorgehen nachvollziehbar. „Anderenfalls werden Eigentümer durch die Gebäudeeinmessungspflicht ohne jeden Grund belastet“, meint Knierim. Henry Klix
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