Potsdam-Mittelmark: Alkoholfreie Zonen auch in Michendorf
Satzung für Ordnung und Sicherheit beschlossen
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Michendorf - Auch die Michendorfer haben jetzt das Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen beschlossen. Trinken oder der Genuss von anderen Rauschmitteln wie dem Canabis-Tütchen sind damit an bestimmten Orten in der Gemeinde künftig tabu. Dazu gehören die beiden Bahnhofsvorplätze in Michendorf und Wilhelmshorst sowie sämtliche Bushaltestellen und die Spiel- und Bolzplätze im Gemeindegebiet. Das Alkoholverbot ist Teil der neuen „Ordnungsbehördlichen Verordnung“, die künftig für die gesamte Gemeinde gelten soll.
Das Regelwerk soll die alten Verordnungen ersetzen, die bis zur Kommunalreform 2003 in den ehemals selbstständigen Gemeinden des Amtes Michendorf galten und mittlerweile ausgelaufen sind. Einstimmig und ohne Diskussionen ist die Satzung auf der jüngsten Gemeindevertretersitzung beschlossen worden – obwohl das Alkoholverbot nicht unumstritten ist. Im Juli hatte ein Freiburger Jurastudent erfolgreich vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gegen ein solches Verbot geklagt. Brandenburgs Kommunen schwören jedoch weiter auf die Wirkung, mittlerweile haben mehr als 30 Städte und Gemeinden das Trinken an öffentlichen Plätzen per Satzung verboten. In Michendorf hatte es zuletzt Probleme mit trinkenden und pöbelnden Jugendlichen am Bahnhof Michendorf gegeben.
Aufgeführt ist das Michendorfer Alkoholverbot im Abschnitt „Verunreinigungsverbot“. Dort werden auch das Wegwerfen und Ablagern von Müll, das Ablegen von Handzetteln und Prospekten sowie das Füttern von freilebenden Tieren, insbesondere Wasservögeln und Tauben untersagt. Wer Haustiere mit sich führt, darf sie laut Satzung nicht unbeaufsichtigt lassen. Hunde dürfen müssen zwar nicht grundsätzlich angeleint werden, allerdings muss Frauchen oder Herrchen eine Leine dabei haben und sie notfalls anlegen. Auf Spielplätze dürfen Hunde nicht mitgenommen werden – wenn es sich nicht um Blindenhunde handelt.
Schwer getan hatten sich die Abgeordneten im Vorfeld mit der Regelung zu den Ruhezeiten am Wochenende. Ein Lärmverbot am Samstag und während der Mittagszeiten unter der Woche gibt es nun doch nicht. Nur an Sonn- und Feiertagen müssen Rasenmäher und -trimmer schweigen. Auch das Holzhacken, Sägen, Hämmern, Bohren, Schleifen, Fräsen und Schreddern ist an diesen Tagen untersagt. An jedem Tag ist um 20 Uhr Zapfenstreich: Bis morgens um 7 Uhr sind Tätigkeiten untersagt, „die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden“ sind. Von diesen Regeln ausgenommen sind landwirtschaftliche gewerbliche Tätigkeiten.
Für Diskussionen hatte auch das geplante Aufenthaltsverbot auf Spielplätzen für alle, die älter als 14 Jahre sind, gesorgt, denn oft würden auch alte Menschen dort sitzen und den Kindern beim Spielen zuschauen, hieß es. Allerdings hatte es auch hier Probleme mit Jugendlichen gegeben, die Jüngere vom Platz verdrängt hatten. So hat sich das Spielplatzverbot für Ältere durchgesetzt, soweit der einzelne Platz nicht anders ausgeschildert ist. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen. Thomas Lähns
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