Potsdam-Mittelmark: Alkoholverbot bleibt umstritten
Ordnungsbehördliche Verordnung in Werder: SPD und Linke äußern Bedenken
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Werder (Havel) - Die Diskussion um ein Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen in Werder geht in die nächste Runde. Ein von der Verwaltung überarbeiteter Entwurf für eine sogenannte Ordnungsbehördliche Verordnung geht zurzeit durch die kommunalen Gremien, wurde jüngst auch im Bauausschuss diskutiert.
Diverse Vorschläge aus den Fraktionen und den Ortsbeiräten sind zwar eingearbeitet worden, doch der bei SPD und Linkspartei umstrittene Paragraph zu „Verunreinigungen und störendem Verhalten“ verbietet nach wie vor den Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln auf den Plätzen der Stadt. Die sind jetzt konkret benannt: Neben Spielplätzen sollen auch der Plantagenplatz, Abschnitte der Eisenbahnstraße, der Bereich Unter den Linden, der Hart- und der Dümichenplatz, der Inselmarkt sowie diverse Grünflächen an der Regattastrecke und auf der Insel alkoholfrei bleiben. Der Glindower Ortsbeirat hat die Liste um seine eigenen Flächen wie dem Rahdener Platz, dem Markt und die Festwiese ergänzt, in den übrigen Ortsteilen wird noch diskutiert.
Die Initiative zu dieser Regelung kam aus der CDU, deren Fraktion im vergangenen Jahr einen eigenen Entwurf vorgelegt hatte (PNN berichteten). Peter Hinze (Linke) äußerte im Bauausschuss noch einmal Bedenken: Mit dem Alkoholverbot verdränge man das Problem nur: „Die Leute ziehen dann vor den Bahnhof oder in den Scheunhornweg.“ Nach Auffassung der Linkspartei und auch des Aktionsbündnisses Kurage handele es sich lediglich um eine Gruppe von sechs bis acht Leuten, die morgens schon mit der Bierflasche am Plantagenplatz stehen. „Wir sollten uns beim Job-Center für mehr ABM-Stellen einsetzen – dann hätten die gar keine Zeit zum Trinken.“
Die SPD hatte im Vorfeld rechtliche Bedenken geäußert, handele es sich doch beim Alkoholverbot um einen „versteckten Platzverweis“. Zudem wurde gefragt, wie die Betroffenen das Bußgeld bezahlen sollen? Die SPD schlug schließlich vor, dem Problem mit Sozialarbeitern und in Zusammenarbeit mit entsprechenden Einrichtungen zu begegnen.
Eine Ausnahme vom Alkoholverbot gibt es übrigens: Während des jährlichen Baumblütenfestes darf auch auf öffentlichen Plätzen getrunken werden, allerdings nicht aus Glasflaschen. Insgesamt sieht der Entwurf Regelungen zum schonenden Umgang mit städtischen Anlagen wie Bänken und Zäunen vor, trifft Festlegungen zur Müllentsorgung und zum Halten von Tieren – immer mit dem Grundgedanken der öffentlichen Ordnung. Der Bußgeldkatalog wurde mittlerweile aus dem Entwurf gestrichen, der besseren Übersichtlichkeit wegen, heißt es in der Begründung.
Peter Hinze warf die Frage auf, wer die Einhaltung aller Regeln kontrollieren solle? Immerhin: In diesem Jahr hat die Stadtverwaltung zwei neue Stellen im Ordnungsamt geschaffen. Gemeinsame Streifen mit der Polizei gibt es bereits seit geraumer Zeit. Thomas Lähns
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