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Potsdam-Mittelmark: Alles was Recht ist

Kann die Stadt bei Erschließungsarbeiten Kosten der Anlieger übernehmen?

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Teltow - Juristische Betrachtungsweisen können höchst unterschiedlich ausfallen. Das zeigte die Diskussion über eine Kostenbeteiligung der Stadt Teltow am Bau der Walther-Rathenau- und Weserstraße in der Sitzung der Stadtverordneten am Mittwoch. Es ging um eine Entscheidung, die finanzielle Härten für Anwohner ausgleichen soll und zwar mit 5000 Euro, die nun die Stadt übernehmen soll. Mehrheitlich wurde dem von den Fraktionen FDP, SPD, PDS und BIT eingereichten Antrag in der Sitzung zugestimmt.

Zwar sehen auch die Antragsteller, dass diese Vorgehensweise rechtlich bedenklich sein könnte. Aber es gehe darum, ein politisches Signal für einen „gerechteren Umlagemaßstab“ zu setzen. Denn beide Straßen werden aus Sicht der Stadt als einheitlicher Erschließungsweg gewertet, weshalb Anwohner der Rathenau-Straße gehalten sind, sich gleichfalls an den Baukosten der Weserstraße zu beteiligen, zumal dort nur ein geringer Teil der Anwohner zu den Kosten herangezogen werden könne. Ein Grund sind ungeklärte Eigentumsverhältnisse für einige Häuser dieser Straße. Doch auch der angrenzende Friedhof kann nach Meinung der Verwaltung nicht als Beitragspflichtiger herangezogen werden, da das Gelände im Außenbereich liegt.

Für Unmut unter den Anwohnern sorgte aber, dass die Stadt selbst, zusammen mit der Kirchengemeinde, Eigentümer des Friedhofes ist. Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) erklärte in der Sitzung, dass eine städtische Beteiligung an den Kosten juristisch nicht haltbar sei und führte als Beispiel ein vergleichbares Gerichtsurteil an. FDP-Fraktionschef Hans-Peter Goetz, von Beruf Rechtsanwalt, hatte zum gleichen Fall ein gegenteiliges Urteil parat, während Florian Lewens (CDU), ebenfalls Anwalt, anführte, er könne den Antrag der anderen Fraktionen nicht unterstützen, weil der gegen das Kommunalabgabengesetz verstoße. Als dritter Jurist in der Diskussion informierte Frank Fromm (SPD) darüber, dass Gerichte den Sachverhalt regional sehr unterschiedlich betrachten würden. „Es lohnt sich daher, diesen Vorstoß zu machen und etwas zu riskieren“, befand Fromm. Schmidt hielt dagegen: „Wir sind doch hier nicht bei Wünsch dir was'' und können Recht einfach so verbiegen.“ Besser sei es, sich von der Kommunalaufsicht den Weg weisen zu lassen, so Schmidt. Dass die Stadt vor einigen Jahren erst den Friedhof dem Außenbereich zugeordnet habe, rief Eberhard Adenstedt (CDU/Grüne) in Erinnerung und mahnte daher, „die Last gerecht zu verteilen“. Außerdem rügte er, dass die Verwaltung bisher nichts unternommen habe, um diesbezüglich einen korrekten Weg zu finden.

Vergeblich hatte sich bisher auch die Anwohnerinitiative der Rathenau-Straße an den Bürgermeister gewandt, da ihnen unverständlich ist, warum sie allein die Kosten tragen sollen. Nach Ansicht des Amtes lag der Friedhof jedoch schon immer im Außenbereich, erfuhren sie aus einem Brief des Bürgermeisters. „Der Friedhof liegt nicht innerhalb eines bebauten Ortsteiles und auch nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes", steht in dem Schreiben. Das jedoch findet die Bürgerinitiative mit Blick auf den Stadtplan fragwürdig, da der Friedhof im Siedlungsgebiet liegt und erst seit Januar 2005 zum Außenbereich gehört. „Die Verwaltung“, so ihr Unmut, „steht wie eine Festung vor uns Bürgern.“ Kirsten Graulich

Kirsten Graulich

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