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Potsdam-Mittelmark: Angeklagter: „Die Bilder sind scheußlich!“

Lehrer auch in Berufungsverhandlung wegen sexuellen Missbrauchs und Verbreitung pornografischer Schriften verurteilt

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Lehrer auch in Berufungsverhandlung wegen sexuellen Missbrauchs und Verbreitung pornografischer Schriften verurteilt AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein Neuseddin/Potsdam. „Der Angeklagte ist kein Kinderschänder. Aber er hat eine Grenze überschritten und im Schuldienst nichts mehr zu suchen“, resümierte der Vorsitzende der Kleinen Jugendkammer des Landgerichts, Dr. Klaus Przybilla, gestern nach zwei Verhandlungstagen und verurteilte Achim K. (47) wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie Verbreitung pornografischer Abbildungen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro. Der vom Dienst suspendierte Lehrer kündigte an, gegen diese Entscheidung, die im polizeilichen Führungszeugnis ihren Niederschlag findet, in Revision zu gehen. Dies wäre dann die dritte Runde im Bemühen des Pädagogen im Rehabilitierung. Im August 2002 wurde der ehemalige Lehrer an der Gesamtschule in Neuseddin vom Amtsgericht schuldig gesprochen, da er eine 13-jährige Schülerin während des Unterrichts an der Brust berührt sowie zwei damals acht- und zehnjährige Mädchen an einem FKK-Strand mit gespreizten Beinen fotografiert haben soll. Der Angeklagte betonte in der ersten Instanz, die Berührung der Schülerin sei rein zufälliger Natur gewesen. Und die Kinder hätten nichts dagegen gehabt, beim Klettern und Schaukeln vom ihm abgelichtet zu werden. Als er die entwickelten Fotos gesehen habe, sei er selbst erschrocken gewesen, so der Hobbyfotograf. Er ging gegen das Urteil wegen sexuellen Missbrauchs in Berufung. In der 2. Instanz vor dem Landgericht beteuerte Achim K. erneut seine Unschuld. Sein Verteidiger Karsten Beckmann zog alle Register, das Gericht von der Ehrbarkeit seines Mandanten zu überzeugen. Doch zu viel spricht gegen den geschassten Pädagogen. So fand die Polizei bei einer Hausdurchsuchung massenweise pornografische Videos und Pornozeitschriften, in denen vorrangig sehr junge Mädchen posieren. Der zur Berufungsverhandlung geladene psychiatrische Gutachter bescheinigte dem Angeklagten neben einem Alkoholproblem eindeutig pädophile Tendenzen. Der Vater der Mädchen erblickte die Bilder bei der Polizei zum ersten Mal. Für ihn sähe es so aus, als ob der Angeklagte – übrigens ein guter Freund der Familie – die Geschwister zum Posieren aufgefordert habe, betonte er im Zeugenstand. Die Kinder berichteten ihm damals, Achim habe sie so geknipst, dass man „ihre Muschi sehen“ könne. Am gestrigen Prozesstag wurden die mittlerweile 13- und 15-Jährigen unter Ausschluss der Öffentlichkeit sowie des Angeklagten vernommen. Die Schwestern konnten sich nur noch vage an die Ereignisse vom Sommer 1999 erinnern, erklärten allerdings beschämt, sie fänden die Aufnahmen schlimm. Das Fotografieren allein sei noch nicht strafbar. Juristisch relevant werde es erst, wenn der Fotograf dabei Regie führe, gab der Kammervorsitzende zu bedenken. Auf besagten Bildern sei eindeutig zu erkennen, dass der Fotograf Blickkontakt mit den Mädchenhatte, es sich also keinesfalls – wie von ihm behauptet – um Schnappschüsse handle. „Die Bilder sind scheußlich. Ich habe sie weder aus pädophilen noch sexuellen Motiven heraus gemacht“, beteuerte Achim K. in seinem letzten Wort. Der Staatsanwalt hielt dagegen: „Ein Großteil der Fotos ist auf das Geschlechtsteil der Kinder focussiert. Die Aufnahmen sind gezielt gefertigt worden, um den Intimbereich der Mädchen abzulichten.

Gabriele Hohenstein

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