Potsdam-Mittelmark: Bauchschmerz mit Bello Beelitz reformiert Ortsrecht und Hundesteuer
Beelitz - Es ist gar nicht so einfach mit den Formulierungen: Ein Kampfhund ist etwas anderes als ein „unwiderlegbar gefährlicher Hund“, eine Ortsdurchfahrt nicht gleich eine Gemeindestraße. Die Satzungsentwürfe, welche die Beelitzer Stadtverwaltung jetzt vorgelegt hat, wurden von den Stadtverordneten auf ihrer Sitzung am Montagabend sehr kritisch betrachtet.
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Beelitz - Es ist gar nicht so einfach mit den Formulierungen: Ein Kampfhund ist etwas anderes als ein „unwiderlegbar gefährlicher Hund“, eine Ortsdurchfahrt nicht gleich eine Gemeindestraße. Die Satzungsentwürfe, welche die Beelitzer Stadtverwaltung jetzt vorgelegt hat, wurden von den Stadtverordneten auf ihrer Sitzung am Montagabend sehr kritisch betrachtet. Lücken im Geltungsbereich wurden entdeckt, an einigen Stellen die Wortwahl bemängelt – und immer wieder kritisiert dass die Entwürfe in der aktuellen Form noch nicht in den Ausschüssen behandelt wurden.
Drei Jahre nach der Gemeindereform läuft die Übergangsfrist für die Anpassung des Ortsrechtes jetzt aus. Satzungen, die bislang für die einzelnen Ortsteile galten, müssen nun zusammengefasst werden. Ordnungsamtsleiter Liem Schmidt hatte als Vertreter des Bürgermeisters am Montagabend keinen leichten Stand: die Satzung zur Erhebung der Hundesteuer und die Verordnung für die öffentliche Sicherheit kamen nicht zur Abstimmung, sondern wurden in die Ausschüsse zurück verwiesen.
Gerade die Vierbeiner sind offenbar ein heikles Thema in der Spargelstadt. Während das Ordnungsamt vorschlägt, für einen „Kampfhund“ jährlich 368 Euro und für jeden weiteren 613 Euro zu fordern, wollten die Stadtverordneten wissen, was man sich denn unter dieser Bezeichnung vorstellen soll? 16 Rassen werden im Entwurf explizit als „Kampfhunde“ aufgeführt, unter anderem Staffordshire- und Bullterrier, Bullmastif und Bordeauxdoggen sowie „Hunde, von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann“. Das Ziel sei es, die Gefahr durch solche Tiere zurückzudrängen, höhere Steuern sollen vor der Anschaffung abschrecken, erläuterte Ordnungsamtsleiter Schmidt. Zumindest darin war man sich einig.
Die Auflistung könne jedoch als willkürlich empfunden werden, kritisierte UKB-Fraktionschef Armin Hilgers. „Warum ist ein Torsolino ein Kampfhund und die Dogge nicht?“ CDU-Abgeordneter Dieter Riese setzte hinzu: „Es gab auch schon Vorfälle mit Dobermännern und Rottweilern in der Stadt, aber diese Rassen sind hier nicht aufgeführt.“
Beide Abgeordneten forderten, sich an den Vorgaben des Landes zu orientieren. Hier sind die vier Staffordshire- und Bullterrierrassen sowie der Tosa Inu als unwiderlegbar gefährlich aufgeführt. Bei 13 weiteren, unter anderem Rottweiler und Dobermann, müssen die Besitzer ein Zeugnis vorlegen, um die Ungefährlichkeit ihres Vierbeiners nachzuweisen. Zirka zehn Hunde wären im gesamten Stadtgebiet betroffen, soweit es die Verwaltung weiß – neun davon sind Rottweiler und Dobermänner.
Auch in der Sicherheitsverordnung sorgten die Hunde für Probleme: Im Entwurf ist der Leinenzwang nur in einzelnen Straßen in Beelitz aufgeführt. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hatte bemängelt, dass Bereiche, in denen Kitas oder Jugendeinrichtungen stehen, nicht aufgeführt werden, zum Beispiel die Liebknecht-Straße und der Krobshof. Lutz Bothe (SPD) forderte daraufhin einen generellen Leinenzwang für das Stadtgebiet. Dem widersprach Armin Hilgers: Die Situation sei auf den Dörfern anders als im Wohngebiet an der Ringstraße. Auch die Pflicht, beim Gassigehen immer Schippe und Tüte mitzuführen, um Bellos „Geschäft“ gleich zu beräumen, konnte er nicht ganz nachvollziehen. Denn wer diese Utensilien auf Verlangen nicht vorzeigen kann, handelt ordnungswidrig. „Muss das sein, wenn ich mit dem Hund in den Riebener Wäldern unterwegs bin?“ Thomas Lähns
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