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Potsdam-Mittelmark: Bauhofleiter glaubt an Job-Rückkehr

Arbeitsgericht vertagt Entscheidung erneut

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Potsdam/Stahnsdorf - Teuer war sie schon, jetzt könnte die Kündigungsklage des Stahnsdorfer Bauhofleiters Wolfgang Pfingsten die Gemeinde noch teurer zu stehen kommen. Auch nach einem zweiten Verhandlungstermin vor dem Potsdamer Arbeitsgericht gibt es zwischen dem gekündigten Mitarbeiter der Stahnsdorfer Verwaltung und Bürgermeister Bernd Albers (BfB) keine Einigung. Nachdem Pfingsten erneut ein Vergleichsangebot des Gerichtes ausschlug, bleibt der Ausgang der Verhandlung weiter offen. Beide Seiten sind nochmals zu einer Stellungnahme aufgefordert. Dann wird das Gericht eine Entscheidung verkünden. Pfingsten-Anwalt Andre Appel geht weiter davon aus, dass sie zugunsten seines Mandanten ausfällt. „Herr Pfingsten ist fest davon überzeugt, dass er eine weiße Weste hat, insofern glauben wir, dass er seinen Arbeitsplatz behalten wird“, sagte er.

Wie berichtet hatte der Stahnsdorfer Bürgermeister seinem langjährigen Bauhofleiter im März zunächst ohne Angaben von näheren Gründen gekündigt. Später erklärte er, er habe die Kündigung ausgesprochen, weil Pfingsten, seit 2003 Bauhofleiter der Gemeinde, ihn und weitere Mitarbeiter schwer beleidigt habe. Bekannt geworden war dies, nachdem ein Mitarbeiter des Bauhofs am 24. Februar der damals stellvertretenden Bürgermeisterin Anja Knoppke handschriftliche Aufzeichnungen über Äußerungen Pfingstens vorgelegt habe. Allerdings, so urteilte Richterin Petra Eggebrecht, fehle dem Schriftsatz „Fleisch und Blut“. Weder gehe hervor, was der Anlass für die Übergabe an eben dem Termin war, noch welche Ereignisse dazu führten, dass der Mitarbeiter überhaupt zu Stift und Papier griff. Eine Antwort auf diese Fragen gab es auch gestern nicht. Pfingsten gab an, die ihm vorgeworfenen Äußerungen nie getroffen zu haben.

In der gestrigen Verhandlung erhob das Gericht vordergründig Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung. Zwar hätte der Personalrat der Kündigung zugestimmt, doch seien die zur Entscheidung vorgelegten Informationen „nicht ausreichend und nicht substanziell genug“, so die Richterin. Demnach sei die Personalrats-Anhörung „nicht in vollem Umfang“ erfolgt. Ein vom Gericht dargelegtes Vergleichsangebot, das eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Dezember 2015 und eine Abfindung in Höhe von 100 000 Euro vorsah, schlug Pfingsten jedoch aus. Er wolle arbeiten und seinen Job zurück, betonte er.

Der Vorsitzende der Stahnsdorfer CDU-Fraktion, Daniel Mühlner, der gestern Gast in der Verhandlung war, kritisierte die weitere Verzögerung. Sie führe zu weiteren Kosten, die zu Lasten der Gemeinde gingen. Für Stahnsdorf war es gestern nicht der erste und auch nicht der einzige Termin vor dem Arbeitsgericht. Unmittelbar zuvor verhandelte das Gericht die Kündigungsklage einer Personalsachbearbeiterin, die nach bereits gewonnener Klage weiter auf eine vertragsgemäße Beschäftigung warte. Das in ihrem Fall vorgelegte Vergleichsangebot zöge Kosten für die Gemeinde von 250 000 bis 300 000 Euro nach sich. Die Gemeinde müsse hier zwischen einer Fürsorgepflicht gegenüber der Mitarbeiterin und einem verantwortlichen Umgang mit Steuergeldern entscheiden, so Mühlner. Einfach sei das nicht. Solveig Schuster

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