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Stahnsdorfs Bürgermeister Bernd Albers.

© Andreas Klaer

Stahnsdorf: Bauhofleiter zeigt Bürgermeister an

Die Staatsanwaltschaft nimmt den wiedergewählten Stahnsdorfer Bürgermeister Bernd Albers ins Visier, der gerade wegen der Kündigungsklage vor Gericht steht. Es geht um Untreue.

Stand:

Stahnsdorf / Potsdam - Er ist kaum neu ins Amt gewählt, da gerät Stahnsdorfs Bürgermeister, Bernd Albers (Bürger für Bürger), in Bedrängnis. Erneut muss sich der frisch gekürte Wahlsieger dem Vorwurf der Untreue stellen. Erst vor zwei Jahren hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Bürgermeister wegen des Verdachts der Korruption und Untreue im Zusammenhang mit Auftragsvergaben ermittelt, beide Verfahren später aber eingestellt.

Damals vermutete Albers den mutmaßlichen „Denunzianten“ im politischen Raum, da die Anzeigen unmittelbar vor der Kommunalwahl erfolgten. Doch anders als noch 2014 wurde die jüngste Strafanzeige nicht anonym gestellt. Verfasser ist der frühere und im März vergangenen Jahres von Bürgermeister Albers geschasste Bauhofleiter der Gemeinde, Wolfgang Pfingsten, der derzeit vor dem Arbeitsgericht Potsdam um die Rückkehr in seinen Job kämpft. Zur Anzeige wollte sich Wolfgang Pfingsten nicht äußern. „Nicht jetzt“, erklärte er den PNN. „Wenn alles vorbei ist.“

Vorbei ist es nach Lage der Dinge so schnell nicht. Am Freitag führte die 5. Kammer des Potsdamer Arbeitsgerichtes die Beweisaufnahme im Zusammenhang mit der Kündigungsklage fort. Zu Beginn hatte Richterin Petra Eggebrecht dem Bürgermeister die Nachricht überbracht, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund des Untreue-Verdachts die Prozessakten angefordert habe. Aufgrund der neuen Situation warb sie noch einmal darum, die Kündigungsklage mit einem Vergleich zu beenden und das Arbeitsverhältnis bei Zahlung einer Abfindung aufzulösen.

Erneuter Untreue-Vorwurf überrascht Albers

Albers reagierte überrascht, der neue Untreuevorwurf traf ihn unvorbereitet. Trotz aller Bemühungen der Richterin, die auch auf die hohen Kosten eines weiteren Verfahrens und das Prozessrisiko verwies, lehnte er ihr Angebot ab. Die Anzeige wirke sich auf seine Vergleichsbereitschaft aus, sagte er.

Nachdem bereits Mitte Februar mit der mühevollen Beweisaufnahme in dem Prozess begonnen worden war, wird sie nun Schritt für Schritt fortgesetzt. Am Freitag hörte die Kammer zwei von sieben geladenen Zeugen. Im Kern ging es um die Frage, ob die Äußerungen, die ein gutes Jahr später zur Kündigung des Bauhofleiters führten, tatsächlich so gefallen sind, wie von einem Bauhofmitarbeiter in einem Tagebuch dokumentiert.

Morddrohungen wie „Den Bürgermeister müsste man hängen sehen"

Demnach soll Wolfgang Pfingsten Bürgermeister Albers in Anwesenheit mehrerer Bauhofmitarbeiter wiederholt beschimpft und schwer beleidigt haben. Sie vermuteten einen politischen Hintergrund: Pfingsten hatte bei der Kommunalwahl im Mai 2014 für die CDU kandidiert. An drei Tagen im Januar des Wahljahres soll er gar Morddrohungen wie „Den Bürgermeister müsste man hängen sehen“ oder „Dieses Schwein müsste man an die Wand stellen“ gegen Bernd Albers ausgesprochen haben. Wolfgang Pfingsten bestreitet das.

Die beiden Bauhofmitarbeiter, die schon Mitte Februar zur Zeugenvernehmung geladen waren, hatten Mühe, sich konkret an die Vorfälle zu erinnern, bestätigen aber fragliche Äußerungen. Anders als noch im Februar konnten sie nicht mehr genau sagen, unter welchen Umständen, zu welcher Zeit und in welchem Kreis die Sätze gefallen sind. Manuel H. verwies auf sein Tagebuch, in dem er alles notiert habe.

War die Kündigung des Bauhofleiters gerechtfertigt?

Holger K., der zunächst für alle drei „Tattage“ als Zeuge genannt worden war, gab nun überraschend an, nur von einem der drei strittigen Sätze zu wissen. Auch an ein Gespräch mit dem Bürgermeister im August 2015, in dem sich dieser nach Angaben eines weiteren Zeugen von einigen Bauhofmitarbeitern vier Monate nach der Kündigung „die Vorfälle im Bauhof habe schildern lassen“, konnten sich beide nicht mehr erinnern.

Für die Kammer gilt es nun, das Gesagte und Gehörte zu bewerten und zu entscheiden, ob die fristlose und spätere ordentliche Kündigung des Bauhofleiters gerechtfertigt war. In einem weiteren Schritt werde gegebenenfalls die Frage geklärt, ob die Anhörung des Personalrates zur Kündigung ordnungsgemäß erfolgte. Pfingsten-Anwalt Andre Appel bezweifelt beides. Auch das Tagebuch hält er nicht für glaubwürdig. Morgen wird der Prozess vor dem Arbeitsgericht fortgesetzt.

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