Potsdam-Mittelmark: Baumschutz gilt nach wie vor
Neue Regelung noch in der Diskussion
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Neue Regelung noch in der Diskussion Potsdam-Mittelmark. Aus aktuellem Anlass und auf Grund der zahlreichen Nachfragen, die bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) zum Baumschutz eingehen, teilt das Umweltamt folgendes mit: Derzeit liegt der Entwurf einer neuen Baumschutzverordnung für das Land Brandenburg vor. Die kommunalen Spitzenverbände und die anerkannten Naturschutzverbände können momentan dazu Stellung nehmen. Deshalb ist nicht vor Mitte Mai mit dem Inkrafttreten einer neuen, möglicherweise noch einmal geänderten Baumschutzverordnung zu rechnen! Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen fort. Dazu gehört neben der Baumschutzverordnung des Landes bzw. der gemeindlichen Baumschutzsatzungen auch die Vorschrift, dass es ohne Ausnahmegenehmigung der UNB nicht zulässig ist, außerhalb des Waldes in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Gebüsch, Ufervegetation oder ähnlichen Bewuchs abzuschneiden, zu roden oder auf andere Weise zu beseitigen. Natürlich können z.B. Hecken und Obstbäume geschnitten, oder einzelne Äste fachgerecht ohne Genehmigung entfernt werden. Auch die nunmehr geplante neue Baumschutzverordnung des Landes wird, wie die bisherige, nur dort gelten, wo keine Baumschutzsatzungen der Gemeinden existieren. Diese behalten auch dann weiterhin ihre Gültigkeit. Das trifft zum jetzigen Zeitpunkt im Landkreis Potsdam-Mittelmark für die Stadt Teltow und die Gemeinden Kleinmachnow, Schwielowsee, Seddiner See sowie Nuthetal zu. PNN
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