
© Andreas Klaer
Potsdam-Mittelmark: Baumschutz oder Freiheit?
Schwielowsee tüftelt weiter an seiner Baumschutzsatzung. Manche halten eine Regelung für überflüssig
Stand:
Schwielowsee - Was wiegt schwerer: Der Baumschutz oder die Freiheit? Zu dieser Grundsatzfrage hat sich jetzt die Diskussion um eine neue Baumschutzsatzung in der Gemeinde Schwielowsee zugespitzt. Während die Verwaltung und die meisten Fraktionen im Gemeinderat die Notwendigkeit einer solchen Satzung sehen, plädieren einzelne Abgeordnete jetzt dafür, gänzlich auf eine solche Regelung zu verzichten. Ein Entwurf wird zurzeit in den kommunalen Gremien diskutiert, die Abstimmungsergebnisse könnten unterschiedlicher kaum sein: Während sich die Ortsbeiräte vor kurzem mehrheitlich dafür ausgesprochen haben, ist der Satzungsentwurf jetzt im Umweltausschuss durchgefallen.
Im Moment verfügt die Gemeinde noch über Baumschutzsatzungen für ihre drei Ortsteile aus dem Jahr 1993. Diese seien jedoch nicht mehr rechtssicher, heißt es aus der Verwaltung (PNN berichteten). Seit März tüfteln Verwaltung und Kommunalpolitik nun an einer Nachfolgeregelung, um das Grün in den Ortslagen vor Kahlschlag zu schützen. Die Zeit drängt: Ende dieses Jahres soll die Landesbaumschutzverordnung endgültig auslaufen, die immer noch eine gewisse Handhabe gegen fälllustige Bauherren darstellte. Für die Gemeinden entsteht nun eine Rechtslücke. Kommunen wie Nuthetal, Michendorf und Kleinmachnow haben bereits Abhilfe geschaffen und eigene Satzungen aufgestellt.
Am Schwielowsee blickt man jedoch auch auf die Nachbarstadt Werder. Dort gebe es seit Jahren keine Baumschutzsatzung, sagte CDU/FDP-Gemeindevertreter Horst Bothe im Umweltausschuss. „Man lässt den Leuten ihre Freiheit, und die verstehen, damit umzugehen“, argumentierte er. Immerhin bestehe Brandenburg zu einem Drittel aus Wald – da müsste der Bestand nicht bis in die Vorgärten reichen. Dem schloss sich Reinhard Gertner vom Bürgerbündnis (BBS) an: Die liberale Position finde er „hervorragend“. „Die Mündigkeit der Bürger ist in den Vordergund zu stellen“, so Gertner. Als „Bevormundung“ bezeichnete Brigitte Mundt (BBS) die Baumschutzsatzung. „Ein paar Rechte möchte ich auf meinem Grundstück behalten“, sagte sie.
Konkret ist im Entwurf geregelt, dass Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern unter Schutz stehen. Die CDU/FDP-Fraktion hat bereits beantragt, diese Zahl auf 1,90 Meter zu erhöhen. Sollte ein Baum doch mal weichen müssen, muss der Grundstücksbesitzer Ersatz schaffen: Bis zu zwei Bäume oder einen ausreichend großen Abschnitt Hecke soll er dann pflanzen. Die Verwaltung hat mit diesem Abschnitt selbst ihre Bauchschmerzen: Als Verpflichtung zu verstärkten Neupflanzungen sei die Satzung nicht das richtige Rechtsinstrument, heißt es im Beschlusstext. Die Grundstückseigentümer selbst dürfte indes ein anderer Passus hellhörig werden lassen: Wer ordnungswidrig handelt und zum Beispiel ohne Genehmigung die Kettensäge ansetzt, müsste mit bis zu 50 000 Euro Bußgeld rechnen.
Dass Schwielowsee eine neue Regleung zum Schutz der Bäume braucht, unterstrich indes die Baumschutzbeauftragte Anke Simon. Besonders im bewaldeten Gemeindeteil Wildpark-West würden seit Jahren Hinzugezogene Kahlschlag auf ihren neuen Grundstücken unternehmen. Erst vor kurzem sei wieder ein Antrag auf 32 Fällungen auf einer einzigen Bauparzelle eingegangen. „Es sind zum Teil haarige Auseinandersetzungen, die wir führen müssen. Mit einer Satzung hätten wir die Möglichkeit, entsprechend zu argumentieren“, so Simon. Immerhin: Viele Eigentümer ließen sich überzeugen, einen Großteil des Grüns stehen zu lassen. „Und notwendige Fällungen sind für uns kein Thema – die werden genehmigt.“ Immerhin: In den letzten zwei Jahren sei gegen keinen einzigen Ablehnungsbescheid der örtlichen Baumschutzbeauftragten geklagt worden, berichtete Simon. Und Bürgermeisterin Kerstin Hoppe (CDU) unterstrich: „Wir haben bislang immer eine Lösung gefunden.“
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