Urteil im Drogenprozess verschoben: Belziger Bauer verstrickt sich in Widersprüche
Bad Belzig - Im Prozess um den niederländischen Milchbauern, auf dessen Hof bei Bad Belzig im Februar mehr als 100 Kilogramm Drogen gefunden wurden, wurde die Urteilsverkündung verschoben. Eigentlich sollte der gestrige Montag der letzte Verhandlungstag sein, doch der Richter klärte bereits zu Beginn, dass noch ein weiterer Verhandlungstag am 29.
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Bad Belzig - Im Prozess um den niederländischen Milchbauern, auf dessen Hof bei Bad Belzig im Februar mehr als 100 Kilogramm Drogen gefunden wurden, wurde die Urteilsverkündung verschoben. Eigentlich sollte der gestrige Montag der letzte Verhandlungstag sein, doch der Richter klärte bereits zu Beginn, dass noch ein weiterer Verhandlungstag am 29. September nötig würde. Unterdessen verstrickt sich der Bauer Marinus V. in der Verhandlung in Widersprüche.
Wie berichtet sitzt der 60-Jährige seit dem 16. Februar in Untersuchungshaft, da die Polizei bei einer Kontrolle seines Hofes im Bad Belziger Ortsteil Werbig Drogen mit einem Verkaufswert von mehr als einer Million Euro gefunden hat. Die Drogen – zum Großteil Cannabis, aber auch Kokain und Amphetamine – waren in einem vermieteten Keller durch Zufall gefunden worden. Die Polizei war vor Ort, weil der Verdacht bestand, das V. seine Maschinen unerlaubterweise mit Heizöl betankte und zudem mit nicht versteuerten Zigaretten handelte. Beides bestätigte sich, die Beamten fanden bei der Durchsuchung 38 000 Zigaretten mit polnischer Steuerbanderole. Ein ehemaliger Mitarbeiter hatte angegeben, von V. teilweise in Zigaretten bezahlt worden zu sein.
Auf Nachfrage des Richters behauptete V. gestern zunächst, nur diesem Mitarbeiter auf dessen Wunsch einen Teil des Lohnes in Zigaretten ausbezahlt zu haben. Allerdings: Bei der Durchsuchung im Februar wurden 68 Blätter gefunden, auf denen Lohnauszahlungen in Zigaretten dokumentiert sind. Erst auf Drängen des Richters gab der Angeklagte zu, auch seine ausländischen Mitarbeiter mit Zigaretten bezahlt zu haben – die Zollfahnder waren vor Ort auf rumänische Schwarzarbeiter gestoßen, die nach ersten Angaben von V. nur zu Besuch dort gewesen seien. Warum V. bisher vor Gericht darauf bestand, Landwirt und kein Krimineller zu sein, dann aber solche Handlungen zugibt, erschloss sich dem Gericht nicht. Dem Richter zufolge ergebe sich das Bild von jemandem, der die Finger überall im Spiel haben könne.
Marinus V. hatte wie berichtet gestanden, seinen Keller an den Russen Ivan S. vermietet und für ihn mehrere Kurierfahrten von Holland nach Werbig durchgeführt zu haben. Sprach er bisher von insgesamt elf Fahrten, die er gemeinsam mit seiner Verteidigerin und der Auswertung seiner Handydaten rekonstruieren konnte, so gab er gestern an, sich nicht mehr an die genaue Zahl erinnern zu können – es könnten auch zwei Fahrten weniger gewesen sein. Davon ist abhängig, wie viele Drogen V. selbst ins Land eingeführt hat, was wiederum für das Strafmaß relevant ist.
Ebenfalls wichtig für den Anklagepunkt der Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln ist, wie lange der Landwirt von den mehr als 100 Kilogramm Drogen im Keller wusste – die waren erst wenige Tage vor ihrer Entdeckung durch den Zoll mit einem Transport aus Spanien nach Werbig gekommen. Ivan S. habe ihm gegenüber aber mit der Größe des Deals geprahlt und damit, dass die Ware mit einem Diplomatenfahrzeug ins Land geriet. Kurz danach war V. zu seiner Familie in die Niederlande gefahren und erst kurz vor seiner Verhaftung wieder nach Werbig gekommen. Daran, ob er nur wenige Stunden oder mehr als einen Tag von der in seinem Keller gelagerten Ware wusste, könne sich V. aber nicht mehr erinnern.
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