
© Thomas Lähns
Videoüberwachung: „Big Brother“ wacht im Werderpark
Videoüberwachung auf öffentlichem Weg jetzt Fall für Datenschutz-Behörde / Kameras gegen Einbrecher
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Werder (Havel) - Einbrecher, Farbschmierer und andere zwielichtige Gestalten sollen es künftig schwerer haben, im Werderpark zum Zuge zu kommen. Anfang April dieses Jahres sind sechs Überwachungskameras im hinteren Bereich des Marktgebäudes installiert worden, die das dortige Geschehen im Objektiv behalten. Allerdings geraten so auch Passanten, die von der Hagebuttenstraße aus am Teich entlang zu Kaufland schlendern, in den Focus der Überwachung – und das gefällt nicht jedem.
Ein Bürger hat sich jetzt beim Ordnungsamt über die Gegenwart des „großen Bruders“ beschwert, die Stadt wiederum hat den Fall an die Landesbeauftragte für Datenschutz übergeben. Zwar ist der überwachte Bereich ein Privatgrundstück, heißt es aus der Stadtverwaltung, doch werde der Weg öffentlich genutzt. Die Brandenburgische Datenschutzbehörde will den Fall jetzt erst einmal prüfen, teilte der zuständige Pressereferent Sven Müller gestern auf PNN-Anfrage mit. Videoüberwachung in öffentlich genutzten Bereichen sei immer ein sensibles Thema.
Installiert hat die Kameras das Berliner Unternehmen First Step Communications. Laut Geschäftsführer Holger Etzold sei die rechtliche Lage klar: Jeder darf auf seinem Privatgrundstück Kameras installieren. Wird der Bereich auch öffentlich genutzt, muss er mit einem Schild auf die Überwachung hinweisen. Tatsächlich ist laut Bundes-Datenschutzgesetz die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume zulässig, „soweit sie zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist“. Dabei müssten jedoch „der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle“ erkennbar gemacht werden. Entsprechende Schilder würden also reichen. Dabei ist übrigens egal, ob nur gefilmt oder auch aufgezeichnet wird.
Hinweisschilder auf die Überwachung fehlen aber zurzeit am Werderpark, auch die Kameras unter dem Dachvorsprung sind erst auf den zweiten Blick erkennbar. Der zuständige Center-Manager war gestern nicht zu erreichen. Die beauftragte First Step Communication habe ihn aber auf die Kennzeichnungspflicht hingewiesen, so Etzold. Wem die Kameras Unbehagen bereiten, der könne dann woanders entlang gehen. Die Installation ist indes noch nicht abgeschlossen: Die Kameras würden bereits laufen, aufgezeichnet würden die Bilder aber noch nicht. „Die Geräte sind dabei so ausgerichtet, dass kein Nachbargrundstück gefilmt wird“, unterstrich Etzold.
Hintergrund der Überwachung sei eine vermehrte Zahl von Einbrüchen in diesem Bereich gewesen. „In einem Fall sind die Täter mit dem Auto rückwärts an das Gebäude herangefahren und haben dann ihre Beute verladen“, berichtetete Etzold. Immer wieder kommt es hier zu Vorfällen: Vor gut einem Jahr hatten Graffiti-Sprayer die jetzt überwachte Wand beschmiert. Auch Ladendiebstähle, Unfallfluchten und Rangeleien im Werderpark tauchen immer wieder in den Polizeiberichten auf. Die Versicherungen würden in solchen Fällen fordern, dass Gegenmaßnahmen ergriffen werden, erläuterte er Sicherheits-Unternehmer. Thomas Lähns
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