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Potsdam-Mittelmark: Bootsstegebau muss genehmigt werden

Potsdam-Mittelmark - Wer vorhat, einen Bootssteg zu bauen, muss sich in Brandenburg weiter um entsprechende Genehmigungen kümmern. Darauf hat Potsdam-Mittelmarks Landrat Wolfgang Blasig (SPD) hingewiesen.

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Potsdam-Mittelmark - Wer vorhat, einen Bootssteg zu bauen, muss sich in Brandenburg weiter um entsprechende Genehmigungen kümmern. Darauf hat Potsdam-Mittelmarks Landrat Wolfgang Blasig (SPD) hingewiesen. In einem Urteil hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im März festgestellt, dass der Bau von Bootsstegen nach der Brandenburgischen Bauordnung genehmigungsfrei ist. Eine Baugenehmigung, wie sie im Landkreis zeitweise verlangt wurde, ist demzufolge nicht erforderlich. „Wer glaubt, er könne nun in jeden Schilfgürtel einen Steg hineinsetzen, hat sich aber geirrt“, sagte Blasig.

Beim Bau von Bootsstegen seien weiter grundsätzlich die Untere Wasser- und Naturschutzbehörde zu beteiligen, da hierfür nach wie vor eine wasser- und naturschutzrechtliche Entscheidung erforderlich sei. Für Bundeswasserstraßen ist außerdem die wasser- und schifffahrtsrechtliche Genehmigung der Bundeswasserstraßenverwaltung einzuholen. Mit dem Bau kann daher, wie bisher, erst begonnen werden, wenn die Behörden zustimmen, so der Landrat. tor

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