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Potsdam-Mittelmark: Bundesgericht befasst sich mit Flugroute

Region Teltow - Das Bundesverwaltungsgericht wird sich mit der umstrittenen Wannsee-Flugroute vom Großflughafen BER befassen: Am Donnerstag, dem 26. Juni, soll die Klage der drei Nachbarkommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf sowie mehrerer Privatpersonen verhandelt werden.

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Region Teltow - Das Bundesverwaltungsgericht wird sich mit der umstrittenen Wannsee-Flugroute vom Großflughafen BER befassen: Am Donnerstag, dem 26. Juni, soll die Klage der drei Nachbarkommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf sowie mehrerer Privatpersonen verhandelt werden. Darüber informierte jetzt deren Anwalt Remo Klinger von der Kanzlei „Geulen und Klinger“. Er erwartet vom Gericht eine Grundsatzentscheidung zur Festlegung der Flugrouten – sie könnte für Anwohner rund um den geplanten Großflughafen von großer Bedeutung sein.

„Die Route ist komplett überflüssig und birgt durch den Überflug über den gegen Flugzeugabstürze nicht gesicherten Reaktor des Helmholtz-Zentrums erhebliche Sicherheitsrisiken“, sagte Klinger. Die Strecke stehe in Widerspruch zum Votum der Fluglärmkommission und der Empfehlung des Umweltbundesamtes. „Sie belastet den Raum südwestlich von Berlin mit völlig unnötigem Fluglärm“, so Klinger. Die Kläger lehnen die Routenführung von Schönefeld über Teile von Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow aus Lärmschutz-, als auch aus Gründen des Umweltschutzes ab.

Die Klage richtet sich gegen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Das hatte Anfang 2012 die geplanten Flugrouten vom BER veröffentlicht. Erstinstanzlich hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg der Klage stattgegeben, da das Bundesaufsichtsamt die Gefahren des Überflugs der Nuklearanlagen nicht betrachtet hatte. Der Bund ist gegen das Urteil in Revision gegangen. Über die wird nun verhandelt. PNN

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