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Potsdam-Mittelmark: Bürokratieabbau gelobt

Handwerkskammer kann ohne Umwege handeln

Stand:

Potsdam-Mittelmark - Weniger Bürokratie für den Antragsteller und kürzere Bearbeitungszeiten verspricht eine neue Landesregelung, mit der den drei Handwerkskammern im Land Brandenburg neue Zuständigkeiten übertragen wurden. Seit Jahresbeginn werden Ausübungsberechtigungen für zulassungspflichtige Gewerke sowie Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle direkt von der jeweiligen Handwerkskammer erteilt. Der „Umweg“ über das Wirtschaftsministerium, das bisher für solche Ausnahmefälle eine Genehmigung erteilt hat, entfällt.

Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam, Wolfgang König, bewertet diese neue Verordnung als „konkretes Beispiel für Bürokratieabbau im Lande“. 2005 wurden bei der Handwerkskammer Potsdam 239 Anträge auf diese Ausnahmeregelungen zur Eintragung in die Handwerksrolle bearbeitet und an das Wirtschaftsministerium weitergeleitet. Davon betrafen 137 die so genannte „Altgesellenregelung“, eine Ausübungsberechtigung der Handwerksordnung, wonach ein Geselle nach sechs Jahren Berufstätigkeit und Nachweis einer vierjährigen leitenden Tätigkeit auch ohne Meisterqualifikation einen Betrieb eröffnen kann.

Zum 30. November 2005 waren bei der Handwerkskammer Potsdam 15 959 Betriebe eingetragen, 691 mehr als zum Jahresende 2004. ib

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