Aus dem GERICHTSSAAL: Cannabis aus dem eigenen Garten Familienvater zu Bewährung verurteilt
Potsdam – Mittelmark - Neun Monate lang hatte die Polizei die Eigenheime von Martin M.* (35) aus Glindow und Hendrik H.
Stand:
Potsdam – Mittelmark - Neun Monate lang hatte die Polizei die Eigenheime von Martin M.* (35) aus Glindow und Hendrik H.* (40) aus Neuseddin observiert, Telefongespräche der Männer mit zahlreichen Anrufern abgehört. Dabei ging es um Verabredungen zum Biertrinken, Spargelessen oder Grillen. In den mit dem szenetypischen Vokabular vertrauten Beamten nahm der Verdacht, es könne sich bei den geplanten Treffen um Termine zur Drogenübergabe handeln, Gestalt an. Am 23. Februar 2011 wurden die Häuser auf Beschluss des Amtsgerichts durchsucht. Die Beamten wurden fündig, entdeckten im Schlafzimmer des wegen Verkehrsdelikten vorbestraften Martin M. einen Zehn-Liter-Eimer mit rund 250 Gramm Cannabiskraut, in den Räumen von Hendrik H. 316,75 Gramm Cannabiskraut, 261,25 Gramm Amphetamine und 0,52 Gramm Kokain.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Birgit von Bülow verurteilte den Ex-Versicherungskaufmann Martin M. am Dienstag wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung und 2000 Euro Geldbuße. Paketfahrer Hendrik H. – er hatte gestanden, mit den Drogen gedealt zu haben – erhielt wegen unerlaubten Handeltreibens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Er muss sich ebenfalls drei Jahre lang bewähren und 500 Euro Bußgeld zahlen. Beide Angeklagten, die nach eigener Aussage nicht selbst konsumierten, waren geständig und bereuten „die größte Dummheit“ ihres Lebens.
Einst „vertickte“ Martin M. Rauschgift an diverse Bekannte, doch nach einem Überfall der Hells Angels Anfang 2010 und der geforderten Schutzgeldzahlung habe er damit Schluss gemacht, erzählte der Glindower zu Prozessbeginn. Dass die „Blüten“ aus eigenem Anbau noch bei ihm lagerten, sei ihm erst während der Hausdurchsuchung bewusst geworden.
Auch Hendrik H. züchtete in seinem Garten in Neuseddin Cannabispflanzen, um Geld zu machen. „Ich bin mächtig auf die Nase gefallen, weil das Zeug nicht so gut war“, räumte er freimütig ein. Es habe Beschwerden der Abnehmer gehagelt, weil sie nach dem „Genuss kein Spaßgefühl verspürten“. „Danach habe ich mich auf Amphetamine verlegt.“ Woher das Kokain stamme, dass bei ihm gefunden wurde, könne er sich nicht erklären. „Gehandelt habe ich damit jedenfalls nicht“, beteuerte der zweifache Vater.
„Die Cannabisblüten, die wir bei Herrn M. gefunden haben, machten nicht den Eindruck, als seien sie steinalt“, berichtete ein als Zeuge geladener Kriminalbeamter. Obwohl es mehrere Abnehmer gab, die regelmäßig bei den Angeklagten anriefen, hätten seine Kollegen allerdings keine Drogenübergabe beobachtet.
„Wir konnten dem Angeklagten Martin M. nicht widerlegen, dass er mit dem Cannabiskraut, das bei ihm gefunden wurde, nicht handeln wollte“, führte dieVorsitzende aus. Deshalb sei er lediglich wegen Drogenbesitzes zu bestrafen. Anders sehe es bei Hendrik H. aus, der den Handel aus freien Stücken einräumte. Die Chance zur Bewährung sollten beide bekommen. (*Namen geändert.) Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: