
© Andreas Klaer
Geltow: Containerplatz nicht zulässig
Im Streit um die Geltower Firma Richter Recycling bahnt sich eine Wende an: Die Untere Bauaufsicht des Landkreises hat den umstrittenen Containerplatz im Landschaftsschutzgebiet nördlich des Erholungsortes als „planungsrechtlich nicht zulässig“ bewertet.
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Schwielowsee - Zwar sei die formelle Nutzungsuntersagung bislang immer wieder ausgesetzt worden, wie die zuständige Fachdienstleiterin Simone Lierka auf PNN-Anfrage erklärte. Doch laufe die letzte Frist am 19. Oktober aus. Bis dahin müsste der 2,7 Hektar große Abstellplatz nicht nur im Flächennutzungsplan der Gemeinde berücksichtigt werden, es bräuchte auch einen Bebauungsplan, um das Objekt nachträglich zu legalisieren. Dass dies in so kurzer Zeit noch geschehe, sei nicht zu erwarten, so die Chefin der Bauaufsicht.
Der Containerplatz ist zum Zankapfel geworden: Die Bürgerinitiative „Erholungsort Geltow“ wehrt sich seit geraumer Zeit gegen die Lärm- und Schmutzbelastungen, die von hier sowie vom Werkshof des Recycling-Unternehmens in unmittelbarer Nähe ausgehen würden. Betrieben wird die Anlage seit über zehn Jahren, viele der Anwohner sind erst später hierher gezogen. Rückendeckung erhält die Firma aus der Gemeinde: Im aktuellen Entwurf des neuen Flächennutzungsplans (FNP) ist vorgesehen, das Firmengelände als Gewerbefläche auszuweisen. Im Moment ist es noch Mischgebiet, wodurch strengere Lärmgrenzwerte gelten.
Richter Recycling würde seinen Standort gern erweitern und statt der derzeitigen 50 000 Tonnen an Schutt und Abfällen künftig 70 000 Tonnen sortieren und für die Weiterverarbeitung vorbereiten (PNN berichteten). Der Containerplatz – im Moment ist er noch als Grünland ausgewiesen – soll sich künftig im FNP als Sonderbaufläche niederschlagen und damit als Firmengelände gesichert werden.
Das Thema spaltet die Schwielowseer Gemeindevertretung, die am 17. Oktober den Flächennutzungsplan beschließen soll: Während sich die SPD auf die Seite der Anwohner gestellt und gefordert hat, den Titel Geltows als „Staatlich anerkannter Erholungsort“ nicht zu gefährden, wollen vor allem FDP und CDU das expandierende Unternehmen stärken.
Das brandenburgische Landesumweltamt hatte die Entwicklungen bei Richter Recycling zuletzt wohlwollend begleitet: Eine nachträgliche Herauslösung des Containerplatzes aus dem Landschaftsschutzgebiet wurde unter Auflagen wie der Begrünung der Lärmschutzwälle und einer Reduzierung des Areals in Aussicht gestellt. Wie nun aber aus Unterlagen des Landkreises Potsdam-Mittelmark hervorgeht, hat die Bauaufsicht deutliche Bedenken: Das Objekt befinde sich im Außenbereich der Gemeinde und würde zur unerwünschten Zersiedelung führen. Zudem werde die natürliche Eigenart der Landschaft und ihr Erholungswert durch die wesensfremde Bebauung beeinträchtigt.
Zutage gefördert hat die Unterlagen die Bürgerinitiative, nachdem sie erfolgreich einen Antrag auf Akteneinsicht durchgesetzt hatte. Die Anwohner werfen Gemeinde und Landkreis vor, die Bedenken der Bauaufsicht übergangen zu haben. BI-Sprecher Heiko Schmale verweist unter anderem auch auf eine Erweiterung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung seitens des Landesumweltamtes. Die hatte das Unternehmen vor fünf Jahren beantragt, um die Recycling-Anlage im heutigen Maße betreiben zu können.
Dabei gab es auch Unterstützung von der CDU-Landtagsabgeordneten Saskia Ludwig: Sie hatte sich mehrmals beim Landesumweltamt nach dem Stand des Verfahrens erkundigt. Aus ihrem Büro hieß es dazu gestern: „Die Firma Richter Recycling ist in Schwielowsee einer der größten Arbeitgeber und hat sich mit der Bitte um Unterstützung an Frau Ludwig gewandt.“ Das sei mit Landkreis und Gemeinde geschehen. Der Erhalt des Standortes sei für das Unternehmen lebensnotwendig und nach Absprache mit Gemeinde, Kreis und Land unter Auflagen möglich.
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