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Potsdam-Mittelmark: DAS BILDUNGSPAKET

Antragsberechtigt sind Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld sowie Geringverdiener mit Kindern. Die Antragsformulare liegen in den Beratungszentren des Kreises in Bad Belzig, Teltow, Brandenburg, Werder, Beelitz und Kloster Lehnin sowie in den vier Jobcentern aus.

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Antragsberechtigt sind Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld sowie Geringverdiener mit Kindern. Die Antragsformulare liegen in den Beratungszentren des Kreises in Bad Belzig, Teltow, Brandenburg, Werder, Beelitz und Kloster Lehnin sowie in den vier Jobcentern aus. Sie können auch auf www.potsdam-mittelmark.de heruntergeladen werden. Die zuständige Stelle ist der Fachdienst Soziales und Wohnen, hier sind vier Mitarbeiter für die Beratung eingeteilt. Erreichbar sind sie unter den Telefonnummern (033 841) 916 -06, -07, -10 und -11. lä

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