Aus dem GERICHTSSAAL: „Deutliche Reifeverzögerung“
Beelitzer erhält Bewährungsstrafe für sexuellen Kindesmissbrauch an einer 13-Jährigen
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Beelitz - Als Verena* im Mai vorigen Jahres aus dem Kinderheim ausbüchste, war sie gerade 13 Jahre alt. Unterschlupf fand das Mädchen bei Kai K.* Der war schon 26, wohnte aber noch bei seiner Mutter in Beelitz. Der war offenbar egal, dass sich das Kind tagelang im Zimmer des Sohnes aufhielt – und nicht nur das.
Am Mittwoch musste sich der Lagerist wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor dem Schöffengericht verantworten. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, und eine Geldbuße von 500 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bevor Verena vorübergehend bei ihm einzog, habe er sie gut einen Monat gekannt, erzählte der Angeklagte. „Wir hatten ein freundschaftliches Verhältnis, aber keine Partnerschaft. Dann ist Verena aus dem Heim abgehauen. Eine Freundin von ihr fragte, ob sie bei mir schlafen kann“, so Kai K. „Ich wollte sie nicht auf der Straße stehen lassen.“
In der ersten Nacht, das müsse der 17. Mai gewesen sein, hätten sie sich nebeneinander auf die Couch gelegt, berichtete der Angeklagte. „Verena fing an, mich an gewissen Stellen anzufassen. Sie wollte Geschlechtsverkehr. Ich sagte, das geht nicht, du bist minderjährig. Dafür kann ich ins Gefängnis kommen. Aber sie hat es immer wieder versucht.“ In dieser Nacht habe er das Mädchen im Intimbereich berührt.
„Verena war maximal fünf Tage bei mir. Morgens habe ich sie zur Schule gefahren. Aber da ist sie nicht reingegangen. Stattdessen war sie bei einer Kumpeline. In den Nächten haben wir dann nur gekuschelt“, versicherte Kai K. Verena erzählte der Polizei, die sie später aus der Wohnung holte, offenbar etwas anderes.
Die Staatsanwaltschaft klagte den Beelitzer zunächst wegen versuchter Vergewaltigung an. Das sah das Schöffengericht nicht so. Die Vorsitzende hatte am gestrigen Mittwoch darauf verzichtet, die inzwischen knapp 14-Jährige als Zeugin zu laden. Kai K. war umfassend geständig. Das kam ihm beim Strafmaß zugute, obwohl er vor Jahren schon einmal wegen einer Sexualstraftat auf der Anklagebank saß.
„Inzwischen ist Verena erneut aus dem Heim abgängig. Sie sieht wesentlich älter aus, als sie ist, und sucht permanent Übernachtungsmöglichkeiten“, führte der Verteidiger aus. „Eigentlich braucht sie psychologische Hilfe.“ Dennoch wolle er die Schuld seines Mandanten, bei dem deutliche Reifeverzögerungen spürbar seien, nicht kleinreden. „Das Übernachten bei ihm war schon grenzwertig. Da hat das Umfeld auch gepennt.“
„Ich bin froh, dass ich diese Person los bin“, versicherte der gelernte Fleischer zum Schluss des Prozesses. Eine Freundin hat er nicht, spielt lieber am Computer und fährt mit seinem Auto durch die Gegend. „Und meine neue Arbeit als Lagerist macht mir Spaß. Ich belade Container, kommissioniere Waren. Die Kollegen sind nett.“ „Sie hätten dem Ganzen aufgrund ihres Alters Einhalt gebieten müssen. So etwas kann ganz böse mit Untersuchungs- und sogar Strafhaft enden“, gab der Vertreter der Staatsanwaltschaft dem Angeklagten mit auf den Weg. (*Namen geändert) Hoga
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