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HINTERGRUND: Die Geschichte der Zweitwohnungssteuer

Ursprünglich wurde die Zweitwohnungssteuer 1972 in Überlingen am Bodensee eingeführt. Daraufhin wurde das Steuermodell über alle juristischen Instanzen hinweg geprüft.

Stand:

Ursprünglich wurde die Zweitwohnungssteuer 1972 in Überlingen am Bodensee eingeführt. Daraufhin wurde das Steuermodell über alle juristischen Instanzen hinweg geprüft. Seit 1983 ist die Steuer durch das Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz vereinbar bestätigt worden. Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Demnach haben die Länder die sogenannte Gesetzgebungskompetenz. Im Fall der Zweitwohnungssteuer reichen die Länder jene Kompetenz allerdings an die Kommunen weiter. Das ist auch der Grund, warum es unter anderem in Brandenburg unterschiedliche Satzungen in den Gemeinden gibt. So kann auch jede Gemeinde definieren, was als Zweitwohnsitz gilt und was nicht. Besteuert werden soll derjenige, der sich den Aufwand eines zweiten Wohnsitzes auch leisten kann, zum Beispiel Ferienwohnungen. Die Bemessungsgrundlage für die Steuer ist in der Regel die Jahreskaltmiete. Jede Kommune kann in ihrer Satzung entscheiden, wer genau die Zweitwohnungssteuer bezahlen muss. sty

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