Potsdam-Mittelmark: Diesbesgut, das keines war Versicherungsbetrug in Michendorf aufgeklärt
Michendorf - Einen Fall von Versicherungsbetrug konnte die Polizei in der vorigen Woche erfolgreich zum Abschluss bringen. Das teilte Polizeisprecher Torsten Ringel vom Schutzbereich Brandenburg gestern mit.
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Michendorf - Einen Fall von Versicherungsbetrug konnte die Polizei in der vorigen Woche erfolgreich zum Abschluss bringen. Das teilte Polizeisprecher Torsten Ringel vom Schutzbereich Brandenburg gestern mit. Ein Michendorfer Hausbesitzer – inzwischen ist er verzogen – wurde vor dem Amtsgericht zur Zahlung einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt. Der Betrug liegt bereits drei Jahre zurück: Der Mann hatte im April 2001 gegenüber der Polizei behauptet, bestohlen worden zu sein. In sein Wohnhaus in der Michendorfer Ortslage sei eingebrochen worden. Das angegebene Diebesgut – wertvoller Schmuck, Uhren, Bilder, Bargeld und ein Laptop – hatte einen Wert von mehreren tausend Euro. Die Gegenstände waren angeblich teilweise in einem Wandtresor verschlossen. Ringel: „Die Beamten der Polizeiwache Beelitz suchten in dem Haus jedoch vergeblich nach den Spuren eines Einbruchs.“ Das Diebesgut sei danach zur Fahndung ausgeschrieben worden – erfolgreich, so Ringel. Polizeikollegen aus Berlin fanden bei einer Hausdurchsuchung in einem anderen Fall Schmuck, der aus Michendorf stammte. Der betreffende Berliner konnte jedoch nachweisen, dass er den Schmuck von einem Bekannten gekauft hat. Er nannte Freunde, die ebenfalls Wertgegenstände von dort erworben hätten. Es stellte sich heraus, dass der Michendorfer das angebliche Diebesgut im Voraus in seinem Bekanntenkreis zu Geld gemacht hatte. Mehrere Gegenstände konnten durch die Polizei sicher gestellt werden. Gegen den Hausbesitzer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Betruges zum Nachteil seiner Hausratversicherung eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Potsdam erhob Anklage. Letzte Woche Donnerstag kam es beim Amtsgericht schließlich zur Verhandlung. Der Verurteilte legte keine Revision gegen das Urteil ein. „Mann kann nur Jeden vor solchen Betrügereien warnen“, sagte Polizeisprecher Ringel. Auch Beträge, die für die Versicherungskontrolleure unter Umständen kein Thema darstellten, könnten für die Polizei durchaus Relevanz haben. HKX
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