Stahnsdorfer Ruderclub darf im Schutzgebiet bauen: Doch ein Dach fürs Bootslager
Stahnsdorf - Der Regen plätschert ungehindert auf die ungeschützten und offen lagernden Boote. Dem Bootsregal des Stahnsdorfer Ruderclubs fehlt noch immer das Dach.
Stand:
Stahnsdorf - Der Regen plätschert ungehindert auf die ungeschützten und offen lagernden Boote. Dem Bootsregal des Stahnsdorfer Ruderclubs fehlt noch immer das Dach. Pünktlich zum Saisonstart könnte sich der langgehegte Wunsch der Wassersportler nun aber doch erfüllen. Waren die Ruderer bislang davon ausgegangen, dass ein Neubau auf dem unterhalb der Kleinmachnower Schleuse im Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“ gelegenen Areal nicht möglich sei, stellte das Umweltministerium auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Andrea Wicklein (SPD) nun klar, dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich durchaus zulässig ist.
Wicklein, die sich schon in den Jahren zuvor für den Ruderclub stark gemacht und im Streit mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt um einen neuen Bootsanleger vermittelt hatte, war von den Ruderern noch einmal um Unterstützung gebeten worden. Wie ihr der zuständige Landesminister Jörg Vogelsänger (ebenfalls SPD) nun mitteilte, könne der Club entsprechend dem Bebauungsplan der Gemeinde einen Bauantrag für sein Vorhaben stellen. Wie berichtet hatte die Gemeinde Stahnsdorf vor zwei Jahren einen Bebauungsplan für einen Rad- und Wanderweg entlang des Kanals aufgelegt und das etwa 1000 Quadratmeter große Vereinsgrundstück darin bewusst weiter als Fläche für den Ruderclub ausgewiesen. Kurz nachdem der Club aber damit begonnen hatte, sein Stahlgerüst zu überdachen, erzwang ein Nachbar einen Baustopp. Bisher hieß es, Bauten, die über eine reine Bestandssicherung hinausgingen, würden dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes widersprechen. Wicklein zufolge könnte die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises jedoch eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung oder Befreiung erteilen.
Für die Ruderer war es die zweite gute Nachricht, die sie binnen weniger Tage erreichte. Zuvor hatte das mittlerweile dritte Gutachten, das das Amtsgericht Potsdam im Streit um den neuen Bootsanleger, den der Club auf dem Teltowkanal am Vereinsgelände errichten möchte, die Stimmung unter den Ruderern deutlich erhellt. Das Gutachten sollte klären, wie gefährlich ein aus der Schleuse kommendes Binnenschiff den Ruderern werden könnte und etwaige Wind- und Wetterverhältnisse miteinbeziehen. Ergebnis des TÜV-Süd-Gutachtens: Der Anleger birgt ein Todesfallrisiko von 1:100 000 000 000. „Man rechnet also damit, dass innerhalb von 100 Milliarden Jahren ein Ruderer zu Tode kommt“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Ruderclubs, Martin Beilfuß. In seiner Stellungnahme an das Amtsgericht verlieh der Ruderclub der Schifffahrtsverwaltung daraufhin den „Ehrentitel als fürsorglichste Behörde der Welt“.
Über das Ergebnis des Gutachtens hat nun nochmals das Amtsgericht zu befinden. Einen Termin dafür gibt es noch nicht. Aber „falls nicht noch ein Meteoriteneinschlag droht, kann eigentlich nichts mehr schiefgehen“, glaubt Beilfuß. Damit könnte der mittlerweile mehr als acht Jahre andauernde Streit um den Anleger einem Ende entgegensehen. Im Laufe des Prozesses hat der Verein bislang in diverse zu erbringende Gutachten rund 23 000 Euro investiert.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: