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Aus dem GERICHTSSAAL: Drogendealer bekifft auf dem Rad erwischt Ermittlung ergab auch Verkauf an Minderjährige

Michendorf – Der junge Mann, den Polizeibeamte am 3. Juni vorigen Jahres auf seinem Rad stoppten, hatte stark erweiterte Pupillen.

Stand:

Michendorf – Der junge Mann, den Polizeibeamte am 3. Juni vorigen Jahres auf seinem Rad stoppten, hatte stark erweiterte Pupillen. Er zitterte und schwitzte. Ohne Umschweife gab er den Konsum von Cannabis zu, wies sich als Martin M.* (26) aus Michendorf aus. Freiwillig leerte er seine Taschen und den Rucksack, förderte diverse Päckchen mit Marihuana zutage. Den „Stoff“, so erzählte er, habe er kurz zuvor von einem gewissen „Richie“ zum Eigenverbrauch erworben. Er kaufe immer etwas mehr, da er dann Rabatt bekomme. Die Polizisten glaubten das nicht, konfrontierten ihn mit dem Verdacht des Rauschgifthandels. Den gab Martin M. zum Erstaunen der Ermittler unumwunden zu.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Birgit von Bülow verurteilte den Hartz-IV-Empfänger am Dienstag wegen gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in 18 Fällen sowie Drogenabgabe an Minderjährige zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung. Die Chance, nicht hinter Gitter zu müssen, sei ihm nur wegen seiner „freudigen Geständnisbereitschaft“ gewährt worden, betonte die Richterin. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und drei Monate Haft für Martin M. gefordert. Verteidiger Steffen Voigt hielt dagegen, sein Mandant habe über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus Hintermänner genannt, denen nun ebenfalls der Prozess gemacht werden könne. Es wäre verheerend, wenn dies bei der Strafe, die im „bewährungsfähigen Bereich“ liegen solle, nicht berücksichtigt würde.

Martin M. soll zwischen Januar 2011 und dem Tag der Verkehrskontrolle am 3. Juni 2012 am Bahnhof Michendorf oder im nahen Wald von „Richie“ mindestens einmal monatlich 50 Gramm Marihuana zum Gesamtpreis von 500 Euro erworben haben. Davon – so die Anklage – habe der unter anderem wegen Körperverletzung Vorbestrafte je 35 Gramm veräußert, den Rest zum Eigenkonsum behalten. Monatlich sollen 350 Euro an Dealer „Richie“ geflossen sein. Von ihm soll Martin M. im ersten Halbjahr 2012 auch 20 Gramm Amphetamin für sich erworben haben. Zweimal soll der Angeklagte einem damals 14-jährigen Michendorfer je ein Gramm Marihuana für je zehn Euro verkauft haben.

Auch der Angeklagte war 14 Jahre alt, als er seinen ersten Joint rauchte. Schule wurde zur Nebensache, bald ging er gar nicht mehr hin. Martin M. kam ins Heim. Lernen war nach wie vor nicht sein Ding, arbeiten auch nicht. Jetzt hat er angeblich einen Job in Aussicht: Stühle und Tische auf- und abbauen, vermittelt durch einen Kumpel, wie er erzählte. Doch seinen zukünftigen Chef kennt er nicht, weiß auch nicht genau, wo sich die Arbeitsstelle befindet. „Sie sind kein harter Knochen. Im Gefängnis besteht die Gefahr, dass Sie in schlechte Gesellschaft geraten“, so die Vorsitzende. „Ihr Leben verlief bis jetzt chaotisch. Das muss sich ändern.“ Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird Martin M. einer Bewährungshelferin unterstellt. Er hat dann unverzüglich Kontakt zu einer Suchtberatung aufzunehmen und 300 Sozialstunden binnen eines Jahres zu leisten. (*Name geändert.) Hoga

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