zum Hauptinhalt
Verkauf gestartet. Seit Montag dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden. Geknallt werden darf an Silvester und Neujahr. Die Polizei warnt vor sogenannten „Polenböllern“ und illegalem Feuerwerk.

© Jörg Carstensen/dpa

Potsdam-Mittelmark: Ein Fehler, und der Böller fliegt raus

In Teltow erklärte eine Expertin der Bundesanstalt für Materialforschung, wie man Silvester sicher knallt

Stand:

Teltow - Bunt, laut und schön – so soll es an Silvester zugehen, wenn Raketen in die Luft steigen, Funkenregen die Straßen erhellt und Getöse die Geister des alten Jahres vertreibt. Doch der falsche Umgang mit Feuerwerkskörpern kann zu schweren Unfällen führen. Darüber hat Ulrike Rockland von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) jüngst im Teltower Industriemuseum informiert. Der Vortrag ist gut besucht, überwiegend ältere Herren sind gekommen. Ganz hinten sitzen ein paar Jugendliche, die sich über manche Vorschrift amüsieren.

Rockland rät beispielsweise, sich die Sicherheitshinweise auf den Feuerwerkskörpern bereits vor 24 Uhr durchzulesen – bevor der Alkohol am Silvesterabend seine Wirkung zeigt. Um keine explodierende Überraschung zu erleben, müsse unbedingt die Anleitung beachtet werden. Zur Enttäuschung der Jugendlichen in der letzten Reihe heißt das, der Böller muss auf den Boden gelegt und darf erst dann angezündet werden.

Die BAM ist in Deutschland zuständig für alles, was an Silvester bundesweit erlaubt explodieren, knallen und pfeifend in die Luft gehen darf. Dieses Jahr wurden auf dem Testgelände bei Baruth 150 Feuerwerkskörper der Klasse 2 geprüft. 33 Prüfungen muss jeder Böller, jedes Feuerwerk über sich ergehen lassen, bevor es in den Handel darf, so Rockland. Ein Fehler, und der Böller fliegt raus.

Manch einem ist der legale Knalleffekt nicht genug. Immer wieder werden verbotene Feuerwerkskörper nach Deutschland eingeführt, oft mit fatalen Folgen. Der Zoll verzeichne zum Jahreswechsel einen sprunghaften Anstieg solcher Einfuhren, sagte Bernd Rößler von der Bundesfinanzdirektion den PNN. Wer mit illegalen Krachern erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Wird Leib und Leben Dritter gefährdet, seien bis zu fünf Jahre Haft möglich. Schlimme Verletzungen, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen oder Verätzungen sind nicht selten beim Umgang mit verbotenen Knallern. In Werder (Havel) musste ein junger Mann vor zwei Jahren notoperiert werden, nachdem er einen Chinaböller lässig mit der Zigarette angezündet hatte.

Im Industriemuseum holt Ulrike Rockland einen schwarzen Knallkörper hervor. Ein Totenkopf ziert den Zylinder, ein Raunen geht durch die Reihen. Die Jugendlichen erkennen den berüchtigten „Polenböller“. Rockland lässt die Euphorie schnell verstummen. Von der BAM geprüfte Feuerwerkskörper rufen höchstens leichte Verbrennungen hervor, wenn sie versehentlich in der Hand angezündet werden. Bei „Polenböllern“ könne man Finger oder die Hand verlieren.

Die Prüfkriterien für Feuerwerk sind seit 2009 europaweit genormt. In Deutschland gelten verschärfte Bestimmungen. „Ein handelsüblicher Böller für den deutschen Markt enthält maximal sechs Gramm Nettoexplosivstoffmasse“, sagt die BAM-Sprecherin. Auch im europäischen Ausland muss sich an diese Sechs-Gramm-Grenze gehalten werden. Allerdings, so Rockland, dürfe der polnische Knallkörper ein Gramm des stärker reagierenden Blitzknallsatzes enthalten. Das mache sie gefährlicher.

Die in Brandenburg vom Zoll festgestellten illegalen Feuerwerkskörper stammen überwiegend von grenznahen Märkten in Polen und Tschechien. Ab und zu fänden die Beamten auch nicht gekennzeichnetes Feuerwerk aus Osteuropa und aus Asien, sagt Bernd Rößler vom Zoll. Wer sich illegales Feuerwerk beschaffen will, bekomme es auch.

Doch auch unter geprüften Feuerwerkskörpern kann es Blindgänger geben. Ist das der Fall, sollte er keinesfalls aufgehoben werden, da die Zündschnur im Innern noch immer brennen könne, so der Verband der Pyrotechnischen Industrie (VPI). Die Länge der Zündschnur ist nicht geregelt, sie müsse nur lang genug sein, so BAM-Sprecherin Rockland. Übrig gebliebenes Feuerwerk kann ganz einfach mit Wasser unschädlich gemacht werden. Generell gilt, dass funktionsfähige Feuerwerkskörper wegen der möglichen Explosionsgefahr als gefährlicher Abfall eingestuft werden. Die Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark rät, übrig gebliebene Feuerwerkskörper in eine stabile Plastiktüte zu packen und anschließend mit Wasser zu füllen. Nach einigen Stunden kann die Tüte dann entlüftet und, mitsamt Wasser, zugeknotet über den Hausmüll entsorgt werden.

Björn Stelley

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })