Potsdam-Mittelmark: Ein Ja trotz Bauchschmerzen
Teltows Stadtverordnete für Inklusion an kommunalen Grundschulen
Stand:
Teltow - So richtig wohl schien den Teltower Stadtverordneten nicht zu sein bei der Entscheidung: Die beiden kommunalen Grundschulen „Anne-Frank“ und „Ernst-von-Stubenrauch“ dürfen nun zwar an dem landesweiten Pilotprojekt Inklusion teilnehmen. Einige der Voraussetzungen, an die die Stadtverordneten ihr Votum gerne geknüpft hätten, sind allerdings nicht gegeben. Denn: Zusätzliche Mittel für kleinere Klassen und mehr Lehrkräfte will die Stadt zunächst nicht investieren. „Auch wir sehen uns vom Bildungsministerium zu spät informiert und sind demnach nicht entsprechend vorbereitet“, räumte Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) ein.
Wie berichtet, möchte die Landesregierung die Inklusion, die ein gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Handicap zum Normalfall machen soll, bis 2018 an allen Brandenburger Grundschulen durchgesetzt haben. Bei dem zum kommenden Schuljahr startenden Pilotprojekt geht es allerdings zunächst nur um Kinder mit Lern-, Sprach- oder sozial-emotionalen Schwierigkeiten.
Damit das gemeinsame Lernen funktioniert, müssen dabei aber die Klassenstärken von derzeit meist 28 auf maximal 23 Schüler reduziert werden. „Was passiert denn mit den Kindern, die dann übrigbleiben?“, wollte Axel Szilleweit (Grüne) wissen. Schon jetzt herrsche an beiden Schulen ein massives Platzproblem. In Teltow, so rechnete Eberhard Adenstedt (Grüne) vor, müssten demnach zehn neue Klassen eingerichtet werden, für sieben davon sei aber gar kein Platz. Der ließe sich allerdings durch den geplanten Abriss der alten Sporthalle an der Ernst-von-Stubenrauch-Schule definitiv bis zum Schuljahr 2015/16 schaffen, versicherte Schmidt.
Grundsätzlich waren sich die Teltower Politiker aber einig, dass es langfristig sinnvoll und wünschenswert sei, Kinder mit Beeinträchtigung in die Regelschulen aufzunehmen. Und ganz unvorbereitet sind die beiden Teltower Grundschulen nicht, beide sind bereits seit 1991 Integrationsschulen. Das heißt, beide Einrichtungen blicken bereits auf zwanzig Jahre Erfahrung bei der Eingliederung von Kindern mit verschiedenen Behinderungen zurück. So wurden etwa an der Ernst-von-Stubenrauch-Schule in den vergangenen Jahren stets zehn bis 20 Schüler unterrichtet, die einen diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf haben – gemeinsam mit den Regelschülern. Beide Grundschulen bieten zudem flexible Eingangklassen, also klassenübergreifenden Unterricht, an und arbeiten mit zusätzlichen Sonderpädagogen zusammen. Beide Direktorinnen hatten im Vorfeld versichert, dass auf die Stadt zunächst keine zusätzlichen Belastungen zukämen. Andererseits ist die Stadt der Träger und somit verantwortlich dafür, die notwendigen räumlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Pilotprojekt zu schaffen.
Das brandenburgische Bildungsministerium plant im Zuge der Inklusion langfristig sogar eine völlige Abschaffung von Förderschulen. Unter Sonderpädagogen ist genau das aber mittlerweile aber umstritten (PNN berichteten). Auch mit 23 Schülern sei die Klassenstärke noch zu hoch, das Verhältnis von Schülern mit und ohne Förderbedarf müsste außerdem ausgewogen sein, meinen Experten.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: