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Quelle des Streits: Die Wasseranschlüsse.

© dpa

Altanschließer: Ein Problem, fünf Lösungen

Die Rechtsprechung, Altanschließer komplett an den Investitionen seit der Einheit zu beteiligen, hat in Werder (Havel) zu weiteren Gerichtsverfahren geführt. Aber es gab in den letzten Jahren auch andere Ideen.

Stand:

Potsdam-Mittelmark - Im Bereich des Wasser- und Abwasserverbandes (WAZV) Werder-Havelland haben 321 Altanschließer gegen ihre Bescheide Widerspruch und 45 Klage eingereicht. Diese Zahlen nannte WAZV-Geschäftsführerin Bärbel Gärtner gegenüber den PNN. 321 Unzufriedene sind mehr als die Hälfte der 608 Altanschließer im Verbandsgebiet, in dem 7390 Haushalte und damit 78 Prozent angeschlossen sind.

Das Problem der Altanschließer dürfte die Brandenburger Justiz noch über Jahre beschäftigen – trotz aufklärender Rundschreiben des Innenministeriums, trotz eines Urteils des Landesverfassungsgerichtes im September 2012. Dessen Quintessenz: Es sei verfassungsgemäß, auch jene an Nachwende-Investitionen zu beteiligen, die teilweise vor dem Zweiten Weltkrieg, teilweise in der DDR an die zentrale Abwasserversorgung angeschlossen wurden. Einige Grundeigentümer bringt es an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit, beim Abwasser noch stärker als beim Trinkwasser. Aber nicht überall gibt es Klagen – die PNN beleuchten Modelle, wie Altanschließer in Brandenburg zur Kasse gebeten werden.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der WOCHENENDAUSGABE der POTSDAMER NEUESTEN NACHRICHTEN

Ingmar Höfgen

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