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Potsdam-Mittelmark: Eltern müssen künftig zahlen

Neue Regelung zur Schülerbeförderung sieht 40-prozentigen Eigenanteil vor

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Neue Regelung zur Schülerbeförderung sieht 40-prozentigen Eigenanteil vor Potsdam-Mittelmark. Ab dem kommenden Jahr sollen die Eltern in Potsdam-Mittelmark in der Regel 40 Prozent der Schülerfahrtkosten ihrer Kinder selbst tragen. So sieht es die Neufassung der Satzung über die Schülerfahrtkosten vor, die am nächsten Donnerstag dem Kreistag vorgelegt wird. Begründet wird dieser Schritt mit zusätzlichen Kosten, die der Landkreis ab kommenden Jahr bei der Schülerbeförderung zu tragen hat. Sie ergeben sich daraus, dass die Landkreise im Land Brandenburg künftig auch für die Beförderung von Schülern an Ersatzschulen zuständig sind und das Land keine Zuschüsse mehr zahlt. Bisher musste der Landkreis nur für die Schülerbeförderung an Schulen in öffentlicher Trägerschaft aufkommen. Zudem, so hieß es am Mittwoch im Kreisausschuss, wäre Potsdam-Mittelmark mit seiner kostenlosen Schülerbeförderung im Land Brandenburg mittlerweile die Ausnahme. Schülerbeförderung sei nun eine freiwillige Aufgabe und müsse zwingend anteilig von den Eltern getragen werden. Nach der neuen Regelung wird das Schulverwaltungsamt künftig sogenannte Schülerfahrkarten nur noch für Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt bzw. von Leistungen zur Grundsicherung abgeben. Die anderen Eltern bzw. volljährigen Schüler müssen ihre Fahrkarten selbst erwerben und können diese dann halbjährlich zur anteiligen Erstattung der Kosten im Schulverwaltungsamt einreichen. Erstattet werden grundsätzlich nur die Schülerfahrtkosten zu der kostengünstig erreichbaren Schule. Der Eigenanteil der Eltern beträgt in der Primarstufe und der Sekundarstufe I 40 Prozent. Für Schüler der Sekundarstufe II und für Auszubildende an beruflichen Schulen wird der Eigenanteil mindestens in der Höhe einer Zweiwabenschülermonatskarte, höchstens aber bei 40 Prozent der notwendigen Fahrkosten, festgesetzt. Auf Vorschlag der CDU beauftragte der Kreisausschuss am Mittwoch den Landrat eine Informations- und Kommunikationskampagne zur neuen Schülersatzung durchzuführen. Dazu gehört das Versenden eines Elternbriefes mit detaillierten Erläuterungen der Notwendigkeit der Erhebung eines Eigenanteils, Höhe und Verfahrensweise, sowie die Angabe von Telefonnummern für die einzurichtende Info-Hotline. Am Info-Telefon sollen auch Samstags kompetente Ansprechpartner die Fragen der Eltern beantworten. Vorgesehen ist auch das Einbeziehen des Elternbeirates bei der Erarbeitung der Verfahrensweise der Erstattung. Hier müsse der Aufwand für beide Seiten so gering wie möglich sein, wobei die Erfahrungen der anderen Kreise zu nutzen sind. Mit diesen Maßnahmen solle der lang geforderten Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen des Kreistages Rechnung getragen werden, erklärte Funck. Hagen Ludwig

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