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Potsdam-Mittelmark: Fall „Teltow-Seehof“ beschäftigt morgen Bundesgericht Verkauften jüdische Besitzer unter Druck des Nationalsozialismus?

Berlin/Teltow. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin verhandelt morgen erneut den Rechtsstreit um die Rückgabe früheren jüdischen Eigentums in der Gemeinde Teltow-Seehof.

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Berlin/Teltow. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin verhandelt morgen erneut den Rechtsstreit um die Rückgabe früheren jüdischen Eigentums in der Gemeinde Teltow-Seehof. Mit mehr als 700 Grundstücken und einer Gesamtfläche von 45 Hektar handelt es sich um einen der größten Rückerstattungsfälle in Ostdeutschland. Kläger ist eine 18-köpfige Erbengemeinschaft, der der Landkreis die Rückübertragung eines 1936 verkauften Grundstückes verwehrt. Die Kläger hatten 1999 bereits einen Teilerfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht erzielt. Damals hoben die Richter ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam von 1997 auf, das Ansprüche der Erben verneint hatte, und verwiesen den Fall zurück. Zur Begründung betonte des Bundesverwaltungsgericht, dass nicht ausschließlich auf das Gesamtparzellierungsvorhaben, sondern auf die Umstände des konkreten Verkaufs abgestellt werden muss. Dabei sei insbesondere die Frage der Angemessenheit des erzielten Kaufpreises und der ungehinderten Möglichkeit, über ihn zu verfügen sowie die Frage der Mitursächlichkeit der Herrschaft des Nationalsozialismus für den Vertragsschluss zu prüfen. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Frage der Angemessenheit des erzielten Kaufpreises hat das Verwaltungsgericht Potsdam die Klage im Oktober 2002 erneut abgewiesen, da der Kaufpreis angemessen sei und mit Zahlung der letzten Kaufpreisrate auch vollständig in die freie Verfügung des Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft gelangt sei und die Herrschaft des Nationalsozialismus für den Vertragsschluss nicht zumindest mitursächlich gewesen sei. Dagegen richtet sich die Revision der Kläger. Sie hält alle drei Widerlegungsmerkmale für nicht bewiesen und trägt vor, erst unter dem Druck der Verfolgung der Juden in der NS-Zeit habe man sich zur Parzellierung des Gutes und dem anschließenden Verkauf entschieden, wobei der Kaufpreis unterhalb des objektiven Verkehrswerts gelegen und dessen letzte Rate wegen einer Sicherungsanordnung nicht in die freie Verfügung der Berechtigten gelangt sei. Das vorliegende Verfahren wird Auswirkung auf die noch 705 beim Verwaltungsgericht Potsdam anhängigen Verwaltungsstreitverfahren haben, die gleich oder ähnlich gelagerte Fallkonstellationen aufweisen. P. Könnicke

P. Könnicke

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