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Aus dem GERICHTSSAAL: Falsche Polizisten auf der Autobahn

Bewährung sowie Geldstrafe wegen Nötigung und Amtsanmaßung

Stand:

Nuthetal „Es war ein spontaner Entschluss aus Übermut“, ließ Mohammed M.* (29) aus Berlin durch seinen Verteidiger erklären. Er meinte damit das hochgefährliche Ausbremsen eines BMW-Cabrios in der Nacht des 17. Februar 2007 auf der Autobahn in Höhe Saarmund und die von ihm sowie seinem – ebenfalls geständigen – Kumpel Hassan H.* (22) durchgeführte Verkehrskontrolle als „Zivilpolizisten“. Ganz so spontan könne die Aktion nicht gewesen sein, konterte Amtsrichterin Monika Holk. Immerhin hätten die falschen Beamten in der Heckscheibe ihres gemieteten Opels Zafira mit Hamburger Kennzeichen zuvor eine rote Leuchtschrift „Polizei, bitte folgen“ angebracht.

Sie verurteilte den zur Tatzeit unter Bewährung stehenden Automobilkaufmann Mohammed M. wegen Nötigung und Amtsanmaßung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung. Zudem hat der u.a. wegen Vergewaltigung, räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Vorbelastete 500 Euro Geldbuße zu zahlen. Hartz IV-Empfänger Hassan H. – er fiel in der Vergangenheit wegen schweren Landfriedensbruchs, Körperverletzung, Diebstählen, Unterschlagung sowie Verkehrsdelikten auf – erhielt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro (900 Euro). Das Gericht hielt den Angeklagten ihr Geständnis zugute, das eine langwierige Beweisaufnahme ersparte. Die Verfahren gegen zwei weitere Opel-Insassen wurden abgetrennt und vor einem Berliner Gericht geführt.

„Wir waren im Cabrio meiner Freundin unterwegs nach Langerwisch, als sich der Opel vor uns setzte. Er zwang mich zur Notbremsung. Ich war total erschrocken“, erzählte Filmbeleuchter Benjamin B.* (28) am Rande des Prozesses. „Ich bin dann kurz ausgeschert und wieder auf die Autobahn.“ Der Opelfahrer habe ihn verfolgt und auf dem Standstreifen erneut zum Halten gezwungen. Daraufhin seien zwei Männer ausgestiegen, hätten sich als Zivilpolizisten ausgegeben, ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen, Ausweise und Fahrzeugpapiere verlangt. „Mir kam es komisch vor, dass die uns direkt auf dem Standstreifen stoppten. Außerdem fiel mir am Kennzeichen ihres Autos ein Strich-Code auf, wie ihn Mietwagen haben. Ich fragte sie nach ihrem Dienstausweis. Da hatten sie es plötzlich eilig, die Kontrolle zu beenden. Einer sagte, wir belassen es ausnahmsweise bei einer Verwarnung.“ Wiedererkennen würde er die Angeklagten heute nicht mehr, so der junge Mann. Er vermute aber, dass sie es entweder auf das relativ neue BMW-Cabrio abgesehen hatten oder „Geld abzocken“ wollten.

„Die Angeklagten haben rechtswidrig ein anderes Fahrzeug gestoppt und sich amtliche Befugnisse der Polizei angemaßt“, fasste Oberstaatsanwalt Peter Steiniger zusammen. Allerdings seien sie dabei nicht besonders professionell vorgegangen. Über das Motiv ihres Handelns könne man nur spekulieren. Nach wie vor sei auch unklar, wem das im Mietauto gefundene Rauschgift gehörte. (*Namen geändert.) Hoga

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