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UNFALL BEI BAUMBLÜTENFEST: Feuerwehrmänner dürfen nicht trinken

Kreisbrandmeister nach Werderaner Unfall: Fahrer müssen nüchtern sein. Ermittlungen zum Hergang werden Monate dauern

Von Enrico Bellin

Stand:

Werder (Havel) - Nachdem ein angetrunkener Feuerwehrmann auf dem Werderaner Baumblütenfest einen Unfall mit fünf Verletzten verursacht hat, pocht Kreisbrandmeister Herbert Baier gegenüber den PNN auf das grundsätzliche Alkoholverbot für Feuerwehrmänner. Wie berichtet hatte am Freitagabend ein 64-jähriger Fahrer mit seinem Einsatzfahrzeug das Dach eines Bierwagens touchiert, der Mann hatte dabei 0,32 Promille Alkohol im Blut. Durch herabstürzende Bierwagenteile wurden mehrere Menschen verletzt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat Ermittlungen aufgenommen.

Alkohol im Dienst ist nicht erlaubt 

„Alkohol ist im Dienst nicht erlaubt und nicht erwünscht“, sagte Baier. Er schränkt jedoch ein: „Wenn ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann zu Hause ein Bier getrunken hat und dann zum Einsatz gerufen wird, kann er sich sicher am Einsatz beteiligen, solange er nicht betrunken ist. Das Fahrzeug fahren darf er aber nicht.“ Jeder Feuerwehrmann lerne das in den regelmäßig stattfindenden Schulungen. Ob im konkreten Fall der 64-jährige Werderaner Fahrer von vornherein hätte sagen müssen, dass er nicht am Steuer sitzen kann, kann der Kreisbrandmeister jedoch nicht einschätzen. Schließlich können die 0,32 Promille auch von Restalkohol stammen, der Fahrer habe nicht zwingend vor Dienstantritt getrunken.

Die Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg, die die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren versichert, unterstützt den Grundsatz „Null Promille am Steuer“. Nach Unfallverhütungsvorschrift dürfen Feuerwehrleute, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, nicht eingesetzt werden, sagte Sprecherin Sabine Merker. Den konkreten Fall konnte sie jedoch nicht einschätzen.

Ab einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut liegt relative Fahruntüchtigkeit vor

Grundsätzlich liegt im Straßenverkehr wie berichtet ab einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut eine „relative Fahruntüchtigkeit“ vor. Wer mit diesem Pegel einen Unfall verursacht, kann wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt werden, wenn der Unfall auf den Alkoholgenuss zurückzuführen ist. Ob das der Fall war, wird derzeit mit einem Gutachten geprüft. „Die Erstellung solcher Gutachten dauert in der Regel mehrere Monate“, sagte Christoph Lange, Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft. Meist erstelle die Dekra das Gutachten, der Zeitraum hänge von ihrer Auftragslage ab.

Die Gutachter befragen dazu Lange zufolge etwa Zeugen, um zu erfahren, ob das Fahrzeug vor dem Unfall in Schlangenlinien unterwegs war oder sich der Fahrer in einer anderen Weise auffällig verhalten hat. Den PNN gegenüber haben Zeugen dies bisher verneint. Die Gutachter prüfen auch, ob es sich womöglich um einen unvermeidbaren Unfall gehandelt hat – ob der Fahrer etwa einem Menschen ausweichen musste und deshalb den Bierstand touchierte. Ihre eigentlichen Ermittlungen nimmt die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss des Gutachtens auf. Darin werde Lange zufolge auch berücksichtigt, ob der Fahrer bereits in Flensburg auffällig wurde. Bisher könne dazu noch keine Aussage getroffen werden.

Wie berichtet mussten vier Unfallopfer am Freitag ins Krankenhaus, drei wurden bis Samstag wieder entlassen. Ob der vierte Patient noch stationär behandelt wird, konnten gestern auf Nachfrage weder das Klinikum noch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft sagen.

Auch der Fahrweg wirft Fragen auf

Unklar ist auch, warum mehrere Feuerwehrfahrzeuge über die Eisenbahnstraße – die Hauptachse des Baumblütenfestes – zum Einsatz fuhren, anstatt den Weg über die Kemnitzer Straße zu nehmen. Laut Polizeisprecher Heiko Schmidt spielt das für die Ermittlungen aber kaum eine Rolle. Das mögliche Fehlverhalten habe im Unfall an sich gelegen, nicht im Weg.

Für Verwirrung sorgte indes ein Post der Werderaner Feuerwehr im sozialen Netzwerk Facebook, in dem die Werderaner aufgerufen werden, gegenüber der Presse zum Unfall zu schweigen. Es war von einer Hetzjagd durch die Medien die Rede. Auch Werders 1. Beigeordneter Christian Große (CDU) teilte den Post und begründete das auf PNN-Anfrage mit fragwürdigen Methoden einiger Medien am Unfallabend. Kreisbrandmeister Herbert Baier schätzt die bisherige Berichterstattung aber als sachlich ein. (mit axf)

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