Potsdam-Mittelmark: Finger ab und Existenz dahin ? Fichtenwalder Zahnarzt droht Berufsverbot
Beelitz - Er hat nicht nur seinen Finger verloren, sondern auch seine berufliche Existenz aufs Spiel gesetzt: Nach dem Urteil gegen den wegen Betrugs angeklagten Fichtenwalder Zahnarzt Marcus B. droht dem 43-Jährigen der Entzug seiner Approbation.
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Beelitz - Er hat nicht nur seinen Finger verloren, sondern auch seine berufliche Existenz aufs Spiel gesetzt: Nach dem Urteil gegen den wegen Betrugs angeklagten Fichtenwalder Zahnarzt Marcus B. droht dem 43-Jährigen der Entzug seiner Approbation. Das sagte Jürgen Herbert, Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg, gegenüber den PNN. Sollte das Urteil gegen den Zahnarzt rechtskräftig werden, wolle die Kammer ein Berufsverbot gegen B. erwirken. Es wäre das erste Mal, dass einem Zahnarzt in Brandenburg aufgrund eines Gerichtsurteils die Zulassung entzogen wird.
Der Fichtenwalder ist am Dienstag vom Potsdamer Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden (PNN berichteten). Die Richterin sah es als erwiesen an, dass Marcus B. im März vergangenen Jahres einen Raubüberfall auf seine Praxis inszeniert hatte, bei dem er seinen linken Zeigefinger verlor. Der Arzt hatte beteuert, die Täter hätten den Finger abgeschnitten und mitgenommen. Bis heute ist der Finger verschwunden, auch von den Räubern fehlt jede Spur. Da der Arzt gut versichert war, hätten ihm insgesamt 850 000 Euro zugestanden. Jedoch widersprachen die in der Praxis gefundenen Blutspuren B.s Version der Tat. Seine Verteidiger hatten trotzdem auf Freispruch plädiert und angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Sollten Berufung oder Revision scheitern, müsse sich B. auf ein weiteres Gerichtsverfahren einstellen, kündigte Zahnärztekammerpräsident Herbert jetzt an. Der Fichtenwalder hätte in seiner Geldgier das in ihn als Arzt gesetzte Vertrauen seiner Patienten und das der Öffentlichkeit erschüttert. In so einem Fall werde man ganz sicher ein Berufsverbot vor einem Berufsgericht anstreben. Sollte der Zahnarzt rechtskräftig verurteilt werden, müsse auch das Brandenburgische Gesundheitsministerium einen solchen Schritt prüfen, sagte Herbert.
Solch einen Fall habe es in Brandenburg noch nicht gegeben. Nur beinahe habe man vor etwa zehn Jahren ein Berufsverbotsverfahren gegen einen Zahnarzt aus Brandenburg angestrengt, sagte Herbert. Der Mann war verdächtigt worden, an einem Raub beteiligt gewesen zu sein. Er habe sich aber der Festnahme entzogen und sei in den Libanon geflohen.
Ob das Berufsverbotsverfahren gegen Marcus B. eröffnet werde, hänge aber zunächst vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab. Bislang praktiziert der Arzt weiter in Fichtenwalde. Denkbar sei auch, dass er freigesprochen werde. Selbst dann wäre der Arzt aber bestraft, sagte Herbert. „Richtig arbeiten kann man als Zahnarzt ohne Zeigefinger auch nicht mehr.“ Tobias Reichelt
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