Potsdam-Mittelmark: Frage der Dringlichkeit
Klo bringt Michendorf Ärger mit Kommunalrecht
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Potsdam-Mittelmark – Michendorfs Gemeindevertreter dürften auf ihrer nächsten Sitzung ein Déjà-vu erleben: Dann nämlich bekommen sie eine Reihe Anträge auf den Tisch, die sie vor über einem Jahr schon mal beschlossen haben. Die Kommunalaufsicht hat die Beschlüsse einer Sitzung vom 7. Februar 2011 beanstandet. Dazu gehört die aktuelle Gebührensatzung für Straßenreinigung und Winterdienst sowie der Bebauungsplan für den Netto-Markt in Wilhelmshorst.
Schuld an der Misere ist das jahrelange Ringen um eine öffentliche Toilette: In der damaligen Sitzung hatte die Gemeindevertretung eine Machbarkeitsstudie zu dem Thema beschlossen. Vor allem der Seniorenbeirat hatte Druck gemacht. Und so wurde die Tagesordnung kurzfristig um diesen Punkt erweitert. In der Einladung war er nicht zu finden.
So dringend kann das Thema nicht gewesen sein, argumentiert jetzt das Landratsamt. Jedenfalls nicht in einem Maße, das eine kurzfristige Erweiterung der Tagesordnung in Übereinstimmung mit der Kommunalverfassung gerechtfertigt hätte. Gernot von Arend, Leiter der Unteren Kommunalaufsicht, verwies auf PNN-Anfrage auf Paragraph 35: Danach kann die Tagesordnung einer Gemeindevertretung noch in der Sitzung erweitert werden, „wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, die keinen Aufschub duldet“. Ansonsten muss die in der Geschäftsordnung festgelegte Frist – in Michendorf zehn Tage – gewahrt werden. Der Toiletten-Beschluss hätte also warten müssen.
Vom Verstoß Wind bekommen hatte die Kommunalaufsicht bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz, die jede mittelmärkische Kommune im Zuge der doppischen Haushaltsführung vorlegen muss. Offensichtlich wird hier sehr genau geprüft. Michendorfs Bürgermeister Reinhard Mirbach (CDU) erläuterte dem Hauptausschuss am Montagabend, dass es einen umfangreichen Schriftwechsel zur Interpretation des Sachverhaltes gegeben hatte – also einen Disput, was dringend ist und was nicht. Der Kreis setzte sich durch.
Die Konsequenzen klingen schwerer als sie sind: Vorlagen wie die Gebührensatzung können durchaus neu beschlossen und rückwirkend in Kraft gesetzt werden, beruhigte von Arend. Die Bürger haben also keine Gelegenheit, Geld zurückzufordern. Auch beim Nettomarkt werde die Bauaufsicht nicht gleich auf der Matte stehen: Im Moment würden genehmigungsfreie Vorbereitungen auf dem Gelände An der Umgehungsbahn stattfinden.
Nur die Gemeindevertreter werden an den Folgen tragen müssen: Wenn sie am 7. Mai eine Marathonsitzung zu absolvieren haben. Glücklicherweise gibt es die öffentliche Toilette mittlerweile: gegenüber vom Gemeindezentrum. Thomas Lähns
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