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Potsdam-Mittelmark: Gericht ebnet Weg für Ortsumgehung Michendorf

Fünf Eilklagen beim Bundesverwaltungsgericht abgewiesen / Richter: Auch Klagen im Hauptsacheverfahren haben voraussichtlich keinen Erfolg

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Fünf Eilklagen beim Bundesverwaltungsgericht abgewiesen / Richter: Auch Klagen im Hauptsacheverfahren haben voraussichtlich keinen Erfolg Von Henry Klix Amt Michendorf. Drei Tage vor der Kommunalwahl wird der Weg für die B2-Ortsumgehung Michendorf frei: Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern fünf Eilklagen zu einem einstweiligen Baustopp der Osttrasse abgewiesen. (BVerwG 9 VR 9.03, 9 VR 6, 7, 8 und 10.03.) Damit kann der im Februar mit Fällmaßnahmen begonnene Bau fortgesetzt werden. In einer Pressemitteilung des Gerichtes wird die Entscheidung damit begründet, dass auch „die im Hauptsacheverfahren zu entscheidenden Klagen voraussichtlich keinen Erfolg haben werden“. Für die Gegner der Umgehung kann also auch bei der im kommenden Jahr erwarteten abschließenden Urteilen nicht mit einem Sieg im Rechtsstreit gerechnet werden. Mit den Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht fünf Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz für Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss abgelehnt. Kläger sind der Bund für Umwelt und Naturschutz BUND Brandenburg, die Gemeinden Langerwisch und Wilhelmshorst und mehrere Eigentümer im Streckenverlauf. Für das Bauministerium steht damit fest, dass es jetzt mit dem Bau weitergehen kann. „Noch vor Jahresende werden wir die Freilegung des nördlichen Abschnitt fortsetzen“, so Ministeriumssprecher Lothar Wiegand. Die Ausschreibungen für den Bau der Trasse selbst sollen ebenfalls noch dieses Jahr beginnen. Baubeginn für den nördlichen Anschnitt bis zur Bahnstrecke könnte im Frühjahr 2004 sein. In diesem Bereich sei der notwendige Grunderwerb bereits erfolgt. Für den südlichen Teil von der Bahn bis zur A 10 sei zu erwarten, dass Eigentumsverfahren – im Klartext Zwangsenteignungen – erfolgen müssen. Wiegand: „Das Straßenbauamt Potsdam wird in solchen Fällen die entsprechenden Besitzeinweisungsverfahren beim hierfür zuständigen Innenministerium beantragen.“ Dennoch werde als Baubeginn für den Süd-Abschnitt der Herbst 2004 angestrebt. Freigabe könnte im Spätsommer 2006 sein. Finanziert wird das 8,4-Millionen-Euro-Projekt aus Mitteln des Bundesverkehrswegeplans. Die anfänglich angedachte Bezahlung aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm „Zip“, das vor drei Jahren mit den Einnahmen aus dem Verkauf der UMTS-Funk-Lizenzen aufgelegt wurde, sei nicht mehr möglich. Wegen der Verzögerungen seien die für Michendorf avisierten Gelder in die Lausitz geflossen. Wiegand appellierte an alle Beteiligten vor Ort, jetzt „im Sinne der Sache“ die Entscheidung des Gerichtes zu akzeptieren, damit das Projekt schnell realisiert werden kann. „Unsere Planfeststellungsbehörde hat einen ordentlichen Planfeststellungsbeschluss gefasst, der vor dem Bundesverwaltungsgericht Bestand hat." „Vertrauen vieler Bürger gestört“ Im Wortlaut meint das Gericht: „Vor allem dürfte die von der Planfeststellungsbehörde getroffene Abwägung, mit der sie sich für die Ostumgehung und damit zugleich gegen die von den Antragstellern in erster Linie favorisierte Bündelungsvariante an der Bahn entschieden hat, an keinem durchgreifenden Rechtsfehler leiden.“ Noch offene Streitpunkte – insbesondere im Hinblick auf die Kosten der einzelnen Trassen und die Folgen der „planfestgestellten“ Ostumgehung für die Belange von Natur und Landschaft – dürften daher auch in den Hauptsacheverfahren letztlich nicht zu einer Aufhebung des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses führen, schätzten die Richter des 9. Senats ein. Die Bürgerinitiative Milan, die sich seit Jahren gegen die Umgehung wendet, reagierte darauf mit einem zweiseitigen Protestschreiben. Die Entscheidung sei keine Vorentscheidung in Bezug auf die noch anhängigen Klagen, wird darin betont. Und weiter: „Seit Beginn der Maßnahme vor mehr als einem Jahrzehnt hat sich eine lange Liste von Planungs- und Verfahrensfehlern angesammelt, die das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger in die Lauterkeit der Straßenbaubehörden nachhaltig gestört hat.“ Dies zeige auch die große Zahl der oft bis ins Einzelne begründeten 2500 Einwendungen gegen den Straßenneubau, die im Planfeststellungsverfahren vorgebracht wurden. Die massiven Bedenken seien im Anhörungsverfahren nicht ausgeräumt worden, so Milan. Gegenüber der Öffentlichkeit werde von den Verfechtern der zu bauenden Kraftfahrstraße gerne die Entlastung der Ortsdurchfahrt Michendorf ins Feld geführt. „Es drängt sich aber immer stärker der Eindruck auf, dass mit dem Bau der Ortsumgehung ganz andere Ziele verfolgt werden“, heißt es in dem Schreiben, das von Ingrid Aland und Andree Halpap unterzeichnet ist. Verwiesen wird dabei auf die geplante Potsdamer Netzverknüpfung. „Damit würden nicht nur neue Verkehrsströme produziert, auch die Natur- und Kulturlandschaft im Potsdamer Umland würde nachhaltig zerstört.“ Auch die Michendorfer Bündnisgrünen meinen, es sei „offensichtlich, dass die Ostumgehung der B2 nicht die Durchgangsstraße von Michendorf entlasten sollte, sondern von vornherein als Teil der Netzverknüpfung um Potsdam geplant war". Sprecherin Elisabeth Schroedter: „Fakt ist, dass die Behörden den 2500 Bürgern und Bürgerinnen, die sich in den von Ortskenntnis geprägten Einwendungen gegen die Ostvariante gewandt haben, bis heute die Begründung schuldig blieb: Warum sie zusätzlichen Verkehrslärm, das Kappen ihrer Wege, den Flächen- und Landschaftsverbrauch ihrer Umwelt ertragen müssen.“ Unterdessen hat die „Initiative pro Bundesumgehungsstraße Michendorf“ Bummi die Entscheidung des Gerichtes begrüßt: „Nach jahrzehntelangem Warten rückt nun endlich die Realisierung dieses für Michendorf lebenswichtigen Vorhabens in greifbare Nähe“, so Wolfgang Weber und Anette von Broecker in einer Pressemitteilung. Damit würden nicht nur viele Hunderte von Michendorfern von Lärm und Abgasen entlastet, „sondern es wird auch ein besserer Verkehrsfluss zur Landeshauptstadt auf einer den Ansprüchen der Umwelt am besten gerecht werdenden Trasse erreicht“.

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