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Wolfgang Paul auf dem Dach seines Hauses mit Blick auf den Grenzstreifen hinter seinem Garten: Vor dem Mauerfall hätten Grenzsoldaten hier alles niedergemäht.

© Andreas Klaer

Pappelstreit in Teltow: Gerichtsverhandlung abgesagt

Im Teltower Pappelstreit am früheren Grenzstreifen wird jetzt eine gütliche Lösung angestrebt.

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Teltow - Die umstrittenen Zitterpappeln auf dem ehemaligen Grenzstreifen könnten bald fallen. Im bereits Jahre dauernden Rechtsstreit um sechs Bäume, die von Teltow über die Stadtgrenze nach Lichterfelde wachsen, wollen sich beide Seiten gütlich einigen. Darauf verständigten sich die Anwälte des Lichterfelders Wolfgang Paul und der Stadt Teltow am gestrigen Montag. Ein für Freitag geplanter Verhandlungstermin am Landgericht Potsdam wurde abgesagt.

Seit 2011 streiten die Parteien um die sechs Pappeln, die auf Teltower Terrain vor Pauls Gartentor in die Höhe geschossen sind. Im Sommer werfen sie lange Schatten, bilden lästige Austriebe im Gartenrasen, wo sich die Wurzeln ausgebreitet haben. Bislang lehnte die Stadt Teltow es ab, die Pappeln zu beseitigen. Kläger Wolfgang Paul hat einen Vergleichsvorschlag vorgelegt. Er sei bereit, einen Teil der anfallenden Kosten und auch einen Anteil am Rechtsstreit zu übernehmen. Paul wünscht zudem, dass Teltow die Pappeln auf eigene Kosten fällt und entsorgt, er selbst wolle Wurzeln und Austriebe beseitigen. Noch hat die Stadt dem nicht zugestimmt, aber mit der Absage der Berufungsverhandlung zumindest Entgegenkommen signalisiert, glaubt Paul. Grundsätzlich sei es wünschenswert, dass eine außergerichtliche Einigung zustande kommt, erklärte Stadtsprecherin Andrea Neumann. Wie diese aussehen könnte, ließ sie offen.

Wurde der Mauerstreifen bis zur Wende von den Grenzsoldaten sauber gehalten und gepflegt, entwickelte sich nach dem Mauerfall dort ein buntes Biotop. Bisher hielt die Stadt Teltow daran fest. Fatal, sagt Paul. Denn heute greife der Wildwuchs bereits massiv in die neu angelegte Kirschblütenallee ein und hindere die Bäume in ihrem Wachstum. Handele die Stadt nicht, sei es irgendwann auch mit der schönen Blütenpracht vorbei.

Zuletzt schaltete sich der Bürgermeister von Steglitz-Zehlendorf, Norbert Kopp, als Vermittler ein. Auch er vermochte aber nicht, seinen Amtskollegen umzustimmen. Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) sei gesprächsbereit, ließ er Paul zwar wissen. Dennoch verstrich zunächst weitere Zeit. Kläger-Anwalt Jens Robbert ging daher noch bis zum Wochenende davon aus, dass die Stadt Teltow nicht einlenke. Die Berufungsaussichten für seinen Mandanten seien jedoch nicht schlecht, erklärte er.

Das Potsdamer Amtsgericht hatte zunächst zugunsten der Stadt Teltow entschieden. Aus der Rechtslage ergäbe sich keine Pflicht zur Beseitigung, urteilten die Richter. Da der Mauerstreifen nicht nur eine Gemeinde und einen Stadtteil, sondern mit Brandenburg und Berlin auch zwei Länder trenne, greife hier das Nachbarrechtsgesetz nicht, das etwa auch Mindestabstände und Höhenbeschränkungen festschreibt. Vielmehr sei das Bürgerliche Gesetzbuch zugrunde zu legen, das solche Regelungen nicht beinhalte. Anwalt Jens Robbert sah das anders und legte Berufung gegen das Urteil ein. Der geplante Berufungstermin ist zunächst bis nach der Sommerpause ausgesetzt. Ihn soll es nur geben, wenn es nicht gelingt, zuvor eine akzeptable Lösung zu finden.Solveig Schuster

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