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Aus dem GERICHTSSAAL: Gewaltexzess gegen Ex-Freundin Zweieinhalb Jahre Haft für Vergewaltigung

Beelitz – Geschockt nahm Simon S.* (22) das Urteil des Schöffengerichts unter Vorsitz von Constanze Rammoser-Bode entgegen: Zweieinhalb Jahre Haft wegen Vergewaltigung, Körperverletzung, Nötigung.

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Beelitz – Geschockt nahm Simon S.* (22) das Urteil des Schöffengerichts unter Vorsitz von Constanze Rammoser-Bode entgegen: Zweieinhalb Jahre Haft wegen Vergewaltigung, Körperverletzung, Nötigung. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und sechs Monate für den Beelitzer gefordert. „Sie haben ihre Freundin in Angst und Schrecken versetzt, sie mit der Tötung ihrer Familie bedroht. Unter diesem Eindruck gab sie ihrem Drängen nach und ließ den Geschlechtsverkehr über sich ergehen“, so die Richterin. „Wir glauben der Zeugin. Ihre Aussagen sind widerspruchsfrei und frei von Belastungstendenzen.“

Simon S. hatte während des dreitägigen Prozesses bestritten, seiner ehemaligen Lebensgefährtin sexuelle Gewalt angetan zu haben. Der arbeitslose Verkäufer räumte lediglich eine Backpfeife ein, die er Franziska F.* (20) am 17. August 2006 verpasste, weil sie sich einem anderen Mann zugewandt hatte. Doch die Anklage sprach von der Ankündigung, ihr die Brüste abzuschneiden und – falls sie nicht wolle wie er – die Eltern und die behinderte kleine Schwester in Borkwalde aufzuschlitzen. Das Gericht sprach von einem Gewaltexzess, der offenbar einem Kontrollverlust geschuldet war.

Von Weinkrämpfen unterbrochen schilderte Franziska F. am ersten Verhandlungstag das Ende ihrer dreijährigen Beziehung, das Simon S. nicht akzeptieren wollte. Als er die E-Mail eines Mannes entdeckte, habe er sie so geschlagen, dass ihr Trommelfell platzte, vom Sessel gezerrt, ihren Kopf auf den Fußboden gehauen, sie gewürgt und ein Fleischermesser an den Hals gehalten. „Dann musste ich ganz schnell hintereinander Fragen beantworten. Bei Widersprüchen wollte er mich ins Bein stechen.“

Nach einer schlaflosen Nacht und dem Gefühl, benutzt und beschmutzt worden zu sein, habe ihr Simon S. geraten, „das Veilchen zu überschminken, damit ihr Arbeitgeber keinen Verdacht schöpft und Gäste keine peinlichen Fragen stellen“, berichtete die Restaurantfachfrau. Und er habe sie genötigt, per SMS mit ihrem neuen Freund Schluss zu machen. Der konnte sich den Sinneswandel der Beelitzerin nicht erklären, tauchte im Café auf, in dem sie arbeitet. Als er erfuhr, was passiert war, brachte er Franziska im Frauenhaus unter. Simon S. rief an: „Er sagte, ich soll sofort nach Hause kommen. Dann fahren wir nach Borkwalde und bringen alle um.“ Franziska F. verbrachte eine Nacht voller Panik, ging am nächsten Morgen zum Arzt und zur Polizei.

Der Staatsanwalt beantragte, den Haftbefehl gegen Simon S. bis zur Rechtskraft des Urteils wieder in Vollzug zu setzen. Das Gericht stimmte dem nicht zu. Es sieht keine Fluchtgefahr. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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