Potsdam-Mittelmark: Grundstück für Umgehung blockiert Landgericht schiebt Enteignung Riegel vor
Michendorf - Eines der wichtigsten Grundstücke zum Weiterbau der Ortsumgehung Michendorf ist blockiert: Das Landgericht Neuruppin hat am Freitagnachmittag die Enteignung einer Fläche an der künftigen Langerwischer Kreuzung durch das Bauministerium Brandenburg vorerst ausgesetzt. Damit ist sie einem Antrag des Eigentümers Detlef Grunow auf Rechtsschutz gefolgt, der durch das Potsdamer Rechtsanwaltsbüro Dombert vertreten wird.
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Michendorf - Eines der wichtigsten Grundstücke zum Weiterbau der Ortsumgehung Michendorf ist blockiert: Das Landgericht Neuruppin hat am Freitagnachmittag die Enteignung einer Fläche an der künftigen Langerwischer Kreuzung durch das Bauministerium Brandenburg vorerst ausgesetzt. Damit ist sie einem Antrag des Eigentümers Detlef Grunow auf Rechtsschutz gefolgt, der durch das Potsdamer Rechtsanwaltsbüro Dombert vertreten wird. Grunow besitzt ein Wohngrundstück unmittelbar an der Kreuzung und Ackerflächen im weiteren Kreuzungsverlauf. Die Bauarbeiten sollten an sich heute von dieser Kreuzung beginnend fortgesetzt werden. Die Fertigstellung des Abschnitts zwischen Bahn und Langerwischer Kreuzung ist auch Voraussetzung für den Bau einer neuen Eisenbahnbrücke, wie es heißt. Er wird als Zufahrt für den Transport von Stahlträgern an die Ostseite der Brücke benötigt. Der erste, nordwestliche Abschnitt zwischen alter B2 und Bahn ist bereits asphaltiert. Wie Detlef Grunow gestern gegenüber den PNN erklärte, war man seit Beginn des Besitzeinweisungsverfahrens im September an sich um eine einvernehmliche Einigung mit dem Bauministerium bemüht. Da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aber im Juni Klagen gegen den Bau der Umgehung zurückgewiesen hatte, seien Mitarbeiter und Beauftragte des Ministeriums „mit einer unglaublichen Arroganz“ aufgetreten. Grunow war einer der Kläger. „Man hat uns spüren lassen, dass wir die Sache verloren haben.“ Nunmehr habe sein Anwalt eine Reihe von Formfehlern im Enteignungsverfahren ausmachen können. So könnten seine Ackerflächen im Bereich der Baustelle nicht, wie beabsichtigt, für Ersatzmaßnahmen herangezogen werden. Weitere Flächen seien ungenau berechnet oder nicht fristgerecht begutachtet gewesen. Zudem sei nicht ersichtlich, warum die Enteignung in so großer Eile erfolgen muss. Laut Grunow sollte das Grundstück letzte Nacht um 0 Uhr den Besitzer wechseln. Andere „Besitzeinweisungen“ an der betreffenden Strecke würden aber erst viel später stattfinden. Ein Bauablaufplan sei ihm nicht vorgelegt worden. Grunow möchte mit dem Verfahren erreichen, dass „das Bauministerium ordentlich mit uns umgeht“. Dabei gehe es ihm auch um die Höhe der Entschädigungszahlung. So sei zum Beispiel ein Grundstücksteil, der sich aus seiner Sicht für eine künftige Bebauung eignet, durch das Straßenbauamt Potsdam zu Ackerland erklärt worden. Für eine Stellungnahme war gestern niemand im Ministerium zu erreichen. Henry Klix
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