Aus dem GERICHTSSAAL: Haftbefehl gegen Sexualtäter Angeklagter Werderaner kam nicht zur Verhandlung
Werder (Havel) - „Für meinen Mandanten geht es um einiges“, sagt Rechtsanwältin Marlen Block am Rande des Prozesses. Bernd B.
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Werder (Havel) - „Für meinen Mandanten geht es um einiges“, sagt Rechtsanwältin Marlen Block am Rande des Prozesses. Bernd B.* aus Werder sollte sich am Mittwoch wegen sexueller Nötigung vor dem Schöffengericht verantworten. Bei einem Schuldspruch droht ihm eine Mindesfreiheitsstrafe von einem Jahr. Allerdings könnte die Strafe härter ausfallen, denn der Arbeitslose ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Gewalt- und Eigentumsdelikten.
Doch Staatsanwältin, Richterin Reinhild Ahle, die beiden Schöffen sowie die Verteidigerin harren am Mittwoch vergeblich auf das Erscheinen des Angeklagten. „Er hat heute früh in volltrunkenem Zustand seine Lebensgefährtin angerufen und ihr gesagt, dass sie unbedingt zur Verhandlung kommen soll“, klärt Bewährungshelfer Bernd Rump die Wartenden auf. „Ich glaube nicht, dass er noch erscheint. Und wenn, dürfte er kaum verhandlungsfähig sein. In Stress-Situationen greift er erst recht zur Flasche. Er hat große Angst vor dem Termin.“
In der Nacht vom 26. zum 27. April vorigen Jahres soll sich der Alkoholabhängige in Ferch ins Schlafzimmer einer Bekannten begeben, sich rittlings auf den Bauch der bereits im Bett Liegenden gesetzt haben. Als die Frau ihn aufforderte, von ihr abzulassen, soll Bernd B. ihr laut Staatsanwaltschaft mit beiden Händen ins Gesicht geschlagen und sie mit üblen Worten betitelt haben. Damit nicht genug. Anschließend – so die Anklage – habe der unter Betreuung stehende Hartz-IV-Empfänger der Frau ein Kissen aufs Gesicht gedrückt und in vulgärer Weise den Beischlaf gefordert. Sie wehrte sich verzweifelt, aber erfolgreich gegen den Übergriff, soll aber blaue Flecken an beiden Oberarmen, Blutergüsse an der rechten Wange, an der linken Oberlippe sowie dem linken Auge erlitten haben.
Zur Verhandlung fehlt er. Die Schöffengerichts-Vorsitzende greift zum Telefonhörer, wählt die Nummer der Polizeiwache. Sie bittet die Beamten, zur Wohnung des bis vor Kurzem Obdachlosen zu fahren, um ihn ins Gericht zu bringen. Die Beamten treffen ihn nicht an. „Der liegt bestimmt auf einer Wiese und schläft seinen Rausch aus“, so der Bewährungshelfer.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft macht nun Nägel mit Köpfen und beantragt einen Haftbefehl gegen den Säumigen. Das Schöffengericht stimmt dem zu und setzt die Verhandlung aus. „Ich bin optimistisch, dass wir ihn bald haben“, versichert Richterin Ahle und legt als neuen Verhandlungstermin den 2. Juli fest. (*Name geändert.)Hoga
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