HINTERGRUND: Handyortung im Land Brandenburg
VERKEHRSDATEN-ABFRAGEDie brandenburgische Polizei setzt im Wesentlichen auf zwei Methoden der Handyortung. Bei der weniger aufwendigen Variante werden, falls bekannt, beim entsprechenden Telekommunikationsanbieter einer gesuchten Person die sogenannten Verkehrsdaten abgefragt.
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VERKEHRSDATEN-ABFRAGE
Die brandenburgische Polizei setzt im Wesentlichen auf zwei Methoden der Handyortung. Bei der weniger aufwendigen Variante werden, falls bekannt, beim entsprechenden Telekommunikationsanbieter einer gesuchten Person die sogenannten Verkehrsdaten abgefragt. Große Anbieter wie T-Mobile, Vodafone und E-Plus speichern in der Regel für einen gewissen Zeitraum, welcher Kunde mit welchem Handy wann aus welcher Funkzelle wie lange mit wem telefoniert hat. Bei einer Funkzelle handelt es sich um ein Gebiet, in dem ein oder mehrere Sendemasten einen ungestörten Empfang ermöglichen. Die Größe einer solchen Zelle hängt unter anderem von der geografischen Gegebenheit und der Höhe und Art des Sendemasts ab. Hohe Gebäude etwa können Störfaktoren sein.
KÜNSTLICHE FUNKZELLE
Eine andere Möglichkeit ist die Lokalisierung innerhalb einer künstlich geschaffenen Funkzelle. Simuliert wird eine solche Zelle durch einen sogenannten IMSI-Catcher (International Mobile Subscriber Identity). Dabei sendet ein Gerät in einem bestimmten Gebiet ein so starkes Signal, dass sich alle in der Nähe befindlichen Mobiltelefone automatisch in dieser künstlichen Zelle einbuchen und ihre Identifikationsdaten, die Karten- und die Gerätenummern, übermitteln. Allerdings werden somit auch die Daten Unbeteiligter erfasst.
RECHTLICHER RAHMEN
Im Land Brandenburg basiert die Handyortung rechtlich auf einer Änderung des Polizeigesetzes, die bislang nur befristet Geltung hat und im Dezember bis 2015 vom Landtag verlängert wurde.
STATISTIK
Laut Landesinnenministerium wurde die Handyortung, die immer ein Richter genehmigen muss, von 2008 bis 2010 in 583 Fällen zur Rettung von vermissten oder suizidgefährdeten Personen eingesetzt. Bei der Strafverfolgung kommt sie pro Jahr in 40 bis 60 Fällen zum Einsatz. mat
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