Potsdam-Mittelmark: Havelseen verzichten auf Klage Gesetzlich erzwingbarer Schutz „unzureichend“
Werder (Havel) / Schwielowsee - Im Streit um die Flugrouten für den künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld wird die Bürgerinitiative „Fluglärmfreie Havelseen“ nicht vor Gericht ziehen. Zwar seien Klagen befreundeter Initiativen gut nachvollziehbar, sagte Sprecher Peter Kreilinger am Samstag in Werder (Havel).
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Werder (Havel) / Schwielowsee - Im Streit um die Flugrouten für den künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld wird die Bürgerinitiative „Fluglärmfreie Havelseen“ nicht vor Gericht ziehen. Zwar seien Klagen befreundeter Initiativen gut nachvollziehbar, sagte Sprecher Peter Kreilinger am Samstag in Werder (Havel). Jedoch wollten die Fluglärmgegner aus Gemeinden wie Michendorf und Nuthetal der Politik „keine dumme Ausrede für ihre Untätigkeit gegen diese gut vermeidbaren Belastungen bieten“.
Kreilinger betonte, schon bei den Klagen gegen die Nachtflüge habe sich gezeigt, wie die Landesregierungen von Brandenburg und Berlin sowie die Flughafengesellschaft rechtliche Tatsachen verdrehen. Die Landesregierungen hätten ihre umfangreichen Möglichkeiten zur Erweiterung der Nachtruhe nicht genutzt. Sie hätten stattdessen so getan, als läge alles in der Hand des Bundesverwaltungsgerichts. „Diese Art, die eigenen Entscheidungen und Versäumnisse einem Gericht in die Schuhe zu schieben, wollen wir in Sachen Flugrouten und Flughöhen nicht zulassen“, betonte Kreilinger und wies darauf hin, dass für Schönefeld nach den Entscheidungen des Gerichts ein geringerer Schutz in der Nacht gelte als am Drehkreuz Frankfurt am Main.
Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat indes jetzt Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen die festgesetzten Flugrouten eingereicht. Seine Gemeinde sei durch die Starts und Landungen doppelt belastet, argumentierte Bürgermeister Ortwin Baier. Ebenfalls Klage angekündigt hatten bereits vor Wochen die Gemeinden Stahnsdorf und Kleinmachnow, die sich von der geplanten Wansee-Route massiv betroffen sehen. Sie wollen zusammen mit zwei Privatleuten vor Gericht ziehen, wie Bürgermeister Michael Grubert (SPD) ankündigte. Die Stadt Teltow wolle sich indes vorerst zurückhalten, da sie nicht unmittelbar betroffen sei, so Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD). Erst mit der Eröffnung des BER und den Einzelfreigaben für Flüge werde man rechtliche Schritte einleiten. „Wir wollen nicht, dass alle drei Kommunen vom Tisch gewischt werden, nur weil Teltow vielleicht nicht klagebefugt ist“, erklärte Schmidt.
Seitens der Havelseen-Initiative herrscht indes generelle Skepsis gegenüber dem Rechtsweg. Peter Kreilinger erklärte, der gesetzlich erzwingbare Schutz sei aufgrund der in Deutschland „sehr schlecht ausgeprägten Rechtsposition von Fluglärmbetroffenen vollkommen unzureichend“. Die Initiative wolle vielmehr erreichen, dass die Verantwortlichen von sich aus den bestmöglichen Schutz bieten. Welcher Politiker könne es sich im Wahlkampf erlauben zu sagen, er tue nur das rechtlich Nötigste.
Moderne, intelligente Flugverfahren, wie sie vor allem aus Werder (Havel) und Schwielowsee gefordert werden, seien keine „Denksportaufgabe für Verwaltungsrichter“, so Kreilinger weiter. Vielmehr müssten Flughafen und Flugsicherung ihre Hausaufgaben erledigen. Dafür wiederum müsse die Politik sorgen. Insbesondere die brandenburgische Landesregierung müsse aufwachen. Sie dürfe nicht nur zusehen, wie Berlin jede Belastung auf Brandenburg verlagere und gleichzeitig schon vom weiteren Ausbau des Flughafens sprechen. dapd/kt/lä
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