Potsdam-Mittelmark: Hilfe für Altanschließer nicht gewollt Auch Teltows Härtefälle müssen vollen Satz zahlen
Teltow - Eine Differenzierung der Altanschließer-Beiträge wird es in Teltow nicht geben – trotz eines entsprechenden Konsens unter den Stadtverordneten und der regionalen Planungsgemeinschaft Kat. Die Teltower FDP will sich damit nicht zufriedengeben und hat noch einmal bei der Verwaltung nachgefragt.
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Teltow - Eine Differenzierung der Altanschließer-Beiträge wird es in Teltow nicht geben – trotz eines entsprechenden Konsens unter den Stadtverordneten und der regionalen Planungsgemeinschaft Kat. Die Teltower FDP will sich damit nicht zufriedengeben und hat noch einmal bei der Verwaltung nachgefragt. Die Antwort ist für den Fraktionsvorsitzenden Hans-Peter Goetz eindeutig: „Eine Differenzierung der Beiträge ist offenbar auch in sozialen Härtefällen nicht gewollt“, sagte er den PNN am Mittwoch. Ein Kat-Beschluss vom März habe aber empfohlen, dass die Kommunen alle rechtlichen Spielräume nutzen sollen, um die Bürger zu entlasten.
Bei der Stadtverwaltung heißt es nun, der Wasser- und Abwasser-Zweckverband „der Teltow“ (WAZV) habe bereits 2009 den einheitlichen Beitragssatz von 2,89 Euro je Quadratmeter für das Verbandsgebiet festgelegt. Hintergrund sei eine Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer. „Würden die alt angeschlossenen Grundstückseigentümer weniger bezahlen, käme es zwangsläufig zu einer Gebührenerhöhung für Neu- und Altanschließer“, so Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD), der die Stadt in der Verbandsversammlung vertritt. Durch die Altanschließer-Beträge hätten die Gebühren hingegen bereits im vergangenen Jahr um 17 Cent pro Quadratmeter gesenkt werden können.
Goetz hält das Argument für haltlos: „Die laufenden Kosten des WAZV, die über die Gebühren finanziert werden, bleiben dieselben, ob nun Altanschließer-Beiträge erhoben werden oder nicht.“ Fielen diese Beiträge geringer aus, könnte allenfalls auch die Gebührensenkung geringer ausfallen. Steigen würden die Gebühren aber nicht. Auch an den laut Schmidt unverhältnismäßig hohen Aufwand, mit dem im Verbandsgebiet eine Differenzierung verbunden wäre, sieht Goetz nicht.
Dass die Altanschließer-Beiträge erhoben werden dürfen, steht allerdings außer Frage: Das brandenburgische Verfassungsgericht hatte erst Ende September die Beschwerde eines Betroffenen zurückgewiesen. Hintergrund ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts von 2007, nachdem die Zweckverbände seit vergangenem Jahr auch Anschlussbeiträge von Kunden erheben müssen, die vor 1990 an das Abwassernetz angeschlossen wurden. Sie sollen so an nach der Wende vorgenommenen Investitionen beteiligt werden.
Die Differenzierung wäre nach Goetz’ Ansicht eine Möglichkeit, vor allem ältere Grundstückseigentümer von den teils fünfstelligen Beiträgen zu entlasten. Völlig unmöglich ist das nicht, in Nuthetal ermittelt man etwa, von welchen Investitionen des Verbands auch die Altanschließer profitiert haben – nur die sollen dann als Grundlage für den Beitragsbescheid verwendet werden. Ariane Lemme
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