1997 entführt: Hintze-Entführer will vorzeitig aus der Haft
Die Bilder von dem Erdloch haben den Entführungsfall Matthias Hintze in das Gedächtnis gebrannt. Qualvoll ist der junge Soldat in dem Loch erstickt. Doch die Entführer verlangten weiter Geld von seinen Eltern. Nun hofft einer der Täter auf Freiheit.
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Cottbus/Schwielowsee - Ihr Opfer ist qualvoll in einem Erdloch erstickt - nun will einer der Entführer des Geltower Gastwirtssohnes Matthias Hintze frühzeitig aus der Haft entlassen werden. Das Landgericht Cottbus prüfe einen entsprechenden Antrag, bestätigte ein Sprecher am Mittwoch. Der Entführer verbüßt eine 15-jährige Haftstrafe; Strafende wäre Ende 2013. Er hat jedoch bei der Strafvollstreckungskammer beantragt, den Rest der Strafe auf Bewährung auszusetzen.
Darüber müssen die Richter nun entscheiden. Um die Gefährlichkeit des Mannes einschätzen zu können, haben sie am Mittwoch einen Sachverständigen angehört, sagte Verteidiger Karsten Beckmann der Nachrichtenagentur dpa. Sein Mandant sei aus der Vollzugsanstalt Luckau-Duben vorgeführt worden. Zu der etwa 45minütigen Anhörung selbst machten weder Beckmann noch das Gericht Angaben, weil das Verfahren nichtöffentlich ist.
Ob der Entführer tatsächlich früher freikommt, wird das Gericht erst in ein paar Tagen entscheiden. „Es wird einen schriftlichen Beschluss geben“, sagte der Gerichtssprecher. Dieser solle nach Angaben der zuständigen Kammer zeitnah erfolgen. „Ich rechne spätestens in der nächsten Woche mit einer Entscheidung“, sagte Verteidiger Beckmann. 2009 war nach seinen Angaben eine vorzeitige Entlassung seinem Mandanten abgelehnt worden.
Sein Mandant und ein Kompagnon hatten im Herbst 1997 den 20-jährigen Hintze in Geltow entführt. Der Soldat war nach gescheiterter Lösegelderpressung von einer Million Mark (510 000 Euro) in einem Erdloch im Wald qualvoll erstickt. Im Juni 1999 waren die Russen dafür vom Landgericht Potsdam zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.
Im November 2001 waren sie in einem weiteren Entführungsfall zu der höchstmöglichen Gesamtstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Das Berliner Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass die damals 31 und 41 Jahre alten Männer auch den 50-jährigen Computerhändler Alexander Galius verschleppt hatten. Obwohl die Russen dies bestritten, galten sie als eindeutig überführt.
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