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Potsdam-Mittelmark: Hürden vor dem Ganztag Kommunen wollen mehr Mitsprache in Schulen

Schwielowsee - Märkische Städte und Gemeinden können in ihren Schulen nicht ausreichend mitentscheiden. Das zumindest findet der Städte- und Gemeindebund Brandenburg.

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Schwielowsee - Märkische Städte und Gemeinden können in ihren Schulen nicht ausreichend mitentscheiden. Das zumindest findet der Städte- und Gemeindebund Brandenburg. SGB-Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher forderte gestern bei einem Fachgespräch im Schloss Caputh ein Mitspracherecht der Kommunen, wenn es um die Besetzung von Schulleiterstellen geht. Zudem sollten Kommunen in den Schulkonferenzen stimmberechtigt sein. „Bildung ist als Teil der Daseinsfürsorge eine wesentliche Aufgabe der Städte und Gemeinden“, so Böttcher. Damit sie ihre Verantwortung als Schulträger wahrnehmen können, sollten sie in wichtige Weichenstellungen einbezogen werden. Bekanntermaßen sind die Schulträger hierzulande nur für Schulform, Gebäude, Ausstattung und Nachmittagsbetreuung zuständig, während das Land über Bildungsinhalte und Personal entscheidet.

Böttcher saß im Podium eines Fachgesprächs, zu dem der „Projektverbund Kooperation in Brandenburg“ eingeladen hatte. Der vom Land geförderte Verbund will Kommunen nach eigenen Angaben „bei der Vernetzung von Bildungsakteuren und beim Aufbau lokaler Bildungslandschaften“ unterstützen. Zum Fachgespräch wurde gestern die 95-seitige Broschüre „Bildung lokal gestalten“ vorgestellt. Schwielowsees Bürgermeisterin Kerstin Hoppe (CDU) berichtete im Podium von den guten Erfahrungen, die Schwielowsee mit dem Aufbau der Ganztagsschule in Caputh gemacht hat, auch wenn der Weg dahin nicht ohne Hindernisse gewesen sei. Das Beispiel ist auch in der Broschüre genannt. Aus anderen Kommunen war zu hören, dass der Ganztag am Widerstand von Eltern und Lehrern scheiterte. Ein Großteil des Fachgesprächs drehte sich um die Ganztagsbetreuung.

Andreas Hilliger, Abteilungsleiter im Bildungsministerium, räumte ein, dass der Weg zur Ganztagsschule beschwerlich sein kann. Eine Verwaltungsvorschrift, laut der sie nur eingeführt werden darf, wenn „ein sozialplanerischer Bedarf“ besteht und die Schulform von Eltern und Lehrern gewollt ist, soll modifiziert werden. Insbesondere solle den Schulträgern die Chance eingeräumt werden, Elternbefragungen durchzuführen. Die rechtlichen Möglichkeiten, Prozesse zu initiieren, würden damit gestärkt, sagte Hilliger. „Wenn man sich öffnet, können Schulen zu Schüler- und Bildungszentren der Kommunen werden.“ hkx

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