Aus dem GERICHTSSAAL: „Ich räume hier auf“
In Hartz-IV-Behörde mit Kalaschnikow gedroht: 600 Euro Strafe wegen versuchter Nötigung
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Teltow – Als Berater in der Mittelmärkischen Arbeitsgemeinschaft zur Integration in Arbeit (Maia) hat Arndt A.* (48) nicht immer nur mit friedfertigen Kunden zu tun. Doch das Benehmen von Torsten T.* (44) setzte allem bisher Erlebten die Krone auf. Laut Staatsanwaltschaft erschien der vielfach Vorbestrafte, zuletzt wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung zu knapp sieben Jahren Haft verurteilte Hartz IV-Empfänger am 9. Oktober vorigen Jahres in der Behörde und drohte seinem Berater an: „Wenn mir der Regelsatz noch weiter gekürzt wird, besorge ich mir eine Kalaschnikow und räume hier auf.“
Der Kahlgeschorene bestritt den Vorwurf. Das Gericht glaubte ihm nicht, verurteilte den Stahnsdorfer wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 600 Euro. „Ich habe gesagt: Wenn Ihr mir den Geldbeutel noch weiter abschnürt, besorge ich eine Kalaschnikow und jage mir eine Kugel in den Kopf“, beteuert Torsten T. lautstark. „Da reiße ich mir den Arsch auf, um Arbeit zu kriegen, was für jemanden, der gerade aus dem Knast kommt, weiß Gott nicht leicht ist. Und diese Vögel wollen mir den Geldhahn zudrehen“, empört er sich.
„Sie haben sich geärgert, dass Sie weniger Geld bekommen sollen, weil Sie Ihren Ein-Euro-Job geschmissen haben“, stellt Amtsrichterin Reinhild Ahle klar. Torsten T. entgegnet: „Ein Rad habe ich nicht gerade geschlagen. Aber ich habe niemanden bedroht.“ Und den Job auf dem Stahnsdorfer Südwest-Kirchhof habe er nicht ausüben können, weil er sich pausenlos um richtige Arbeit bemüht habe.
„Bei diesem Termin wollte ich mit Herrn T. den Stand seiner beruflichen Integration klären“, so Maia-Mitarbeiter Arndt A. im Zeugenstand. „Ich sah keinen Grund, weshalb er auch die zweite Maßnahme, um die er sich extra beworben hatte, abgebrochen hat. Ich sagte ihm, dass seine Bezüge erneut gekürzt werden müssen. Daraufhin eskalierte die Situation.“ Torsten T. habe die in der Anklage genannte Drohung ausgestoßen, mit beiden Händen auf die Platte seines Schreibtischs gehauen, dann wutentbrannt das Büro verlassen. „Haben Sie die Äußerung des Angeklagten ernst genommen?“, fragt die Vorsitzende. Der Zeuge nickt. „Ich habe sofort meine Vorgesetzte von dem Vorfall informiert.“
„Du musst was an den Ohren haben“, grollt der Angeklagte, wird vom Staatsanwalt energisch zur Ordnung gerufen. Bei der Behörde herrsche nun höchste Alarmbereitschaft, wenn Torsten T. im Haus ist, berichtet Teamleiterin Marlene M.* (30). „Wir haben keinen Wachschutz, aber einen schnellen Draht zur Polizei.“ Sie habe die Kollegen angewiesen, sich keinesfalls alleine mit dem Mann in einem Raum aufzuhalten und ihn nicht in Rage zu bringen. Torsten T. werde jetzt von einer Fallmanagerin betreut, die sich viel Zeit für ihn und seine Probleme nehme.
„Der Angeklagte ist ein impulsiver Mensch, der zu Gewalttätigkeiten neigt. Das hat die heutige Verhandlung gezeigt“, resümiert der Staatsanwalt. „Ich kann durchaus nachvollziehen, dass der Arbeitsberater Angst hatte.“ (*Namen geändert.) Hoga
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