Aus dem GERICHTSSAAL: „Ich sah schon Sterne!“
Junge Russin in Kleinmachnower Hotel gewürgt und sexuell genötigt
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Kleinmachnow – „Ich fasse einfach nicht, was ich getan habe. Das ist wie ein Alptraum“, erklärte Georg G.* (38) in seinem letzten Wort. Kurz darauf wurde der Russland-Deutsche vom Schöffengericht wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Und er muss seinem Opfer ein Schmerzensgeld von 3500 Euro zahlen.
Die Tat ereignete sich am Morgen des 18. September 2008 in Kleinmachnow (PNN berichteten). Irina I.* (26) war gerade aus Weißrussland gekommen, fühlte sich verschwitzt und ungekämmt. Da traf sie auf Georg G. aus München. Er bot ihr an, sich in seinem Zimmer im Ibis-Hotel frischzumachen. „Ich hatte Vertrauen zu ihm. Er sagte, es wird kein Sex stattfinden“, erzählte die Studentin mit dem blonden Pferdeschwanz im Zeugenstand. Doch der Mechatroniker küsste sie, warf sie aufs Bett, als sie sich wehrte, schlug mit den Fäusten auf sie ein und würgte sie heftig. „Ich dachte, er würde mich ersticken. Ich habe schon Sterne gesehen“, berichtete Irina I. „Dann sollte ich ins Bad gehen, mir das Blut aus dem Gesicht waschen.“ Bei dieser Gelegenheit sei es ihr gelungen, zur Tür zu laufen. Doch die war verschlossen. „Ich habe ganz laut um Hilfe geschrien, auf deutsch und auf russisch. Da umfasste er mich von hinten und zog mich an den Haaren erneut aufs Bett. Dann griff er mir in den Schritt. Er sagte, wenn ich keinen Sex mit ihm mache, werde er mich ermorden.“ Wieder sei es ihr geglückt, dem Mann zu entkommen. „Diesmal konnte ich die Tür öffnen. Am Aufzug stand eine große deutsche Frau. Die ging mit mir zu Rezeption. Von dort wurde die Polizei gerufen“, erinnerte sich Irina I. Georg G. war inzwischen aus dem Kleinmachnower Hotel geflohen. Er konnte von den Beamten aber schnell gestellt werden.
Die Studentin erlitt nach der Attacke eine Platzwunde an der Lippe, eine Verletzung am Ohr, massive Würgemale und Hämatome am Körper. „Wie geht es Ihnen jetzt?“, fragte die Vorsitzende des Schöffengerichts. „Ich habe Angst, wenn ich alleine im Dunkeln unterwegs bin. Und ich werde auf keinen Fall noch einmal mit einem fremden Mann aufs Hotelzimmer gehen“, antwortete Irina I.
Vor Gericht wollte sich Georg G. nicht selbst zu den schweren Vorwürfen äußern. Der Verteidiger gab im Namen seines Mandanten eine Erklärung ab. Georg G. räume die Tat ein. Er bedaure zutiefst, was er getan habe und entschuldige sich in aller Form bei Irina I. Allerdings könne er sich nicht mehr an Einzelheiten erinnern, da er zuvor mit einem Freund gefeiert und entschieden zu tief ins Glas geschaut habe. „Als Zeichen seiner Reue hat mein Mandant schon einmal 500 Euro in bar mitgebracht, gewissermaßen als Anzahlung auf das Schmerzensgeld“, so der Rechtsanwalt. „Der Mann war nicht so betrunken, wie es jetzt dargestellt wird, entgegnete Irina I. „Er schwankte nicht beim Laufen, und reden konnte er auch noch ganz normal.“
„Die Körperverletzung war schon massiv. Von einem versuchten Tötungsdelikt gehen wir dennoch nicht aus. Die sexuelle Nötigung lag allerdings im unteren Bereich“, begründete die Richterin das Urteil. (*Namen geändert.) Hoga
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