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Betrugsprozess: ILB-Mitarbeiter widerspricht Darstellungen Hilperts
Im Betrugsprozess gegen den Hotelier Axel Hilpert hat am Mittwoch das Vorgehen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im Mittelpunkt gestanden. Am vierten Verhandlungstag im Landgericht Potsdam wurden Mitarbeiter des Kreditinstituts als Zeugen vernommen. Hilpert soll die ILB betrogen haben.
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Laut Anklage gab er die Baukosten für sein Luxus-Resort am Schwielowsee in Werder/Havel mit 36 Millionen Euro deutlich zu hoch an und erschlich eine Förderung von mehr als neun Millionen Euro. Der 64-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Die Verteidigung sieht die Schlüsselrolle in dem Betrugsverfahren bei der ILB und will beweisen, dass Hilpert die Bank nicht betrogen hat.
Der angeblich bestens in der Politik vernetzte einstige Stasi-Spitzel und Kunsthändler von DDR-Devisenbeschaffer Alexander Schalck-Golodkowski ist an mehreren Firmen beteiligt. Betreiber des Resorts ist die Theodor Fontane GmbH, an der Hilpert 24,5 Prozent der Anteile hält.
Die Fontane GmbH reichte den Förderantrag bei der ILB ein und kaufte das Hotel schlüsselfertig von der Projektmanagement Petzow am See GmbH (PMPS), die Hilpert zu 100 Prozent gehört. Die Rechnungen sollen aber laut Staatsanwaltschaft zu Unrecht Gewinnaufschläge der Hilpert-Firmen enthalten haben.
Zwtl.: Auflagen im Förderbescheid Ein ILB-Mitarbeiter widersprach der Darstellung Hilperts, wonach die Bank gewusst habe, dass er seinen Eigenanteil für das Bauprojekt aus Gewinnaufschlägen seiner Firmen aufbringen werde. Sinn einer Formulierung im Zuwendungsbescheid sei gewesen, genau das zu verhindern, sagte der Zeuge. Denn Gewinnaufschläge verbundener Firmen seien nicht förderfähig.
Genau mit diesen Bestimmungen steht und fällt nach Einschätzung von Verteidigerin Heide Sandkuhl die Anklage. Sie hatte schon am dritten Prozesstag auf einen ursprünglichen Entwurf für den Förderbescheid verwiesen. Darin war geregelt, dass Gebühren- und Gewinnaufschläge von Hilperts Firma PMPS nicht förderfähig sind.
Dieser Passus sei auf Antrag von Hilpert in der endgültigen Fassung des Förderbescheids gestrichen worden. Damit durfte die PMPS nach Auffassung der Verteidigung auch Gewinne erzielen. Sandkuhl betonte, diesen Widerspruch zur Anklage zu klären, sei vorerst die wichtigste Frage in dem Prozess.
Der ILB-Mitarbeiter verwies auf die Auflage im Förderbescheid, wonach „Gebühren- und Gewinnaufschläge von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtene Unternehmen“ nicht förderfähig seien. Damit sollten Gewinne sowohl der PMPS als auch aller anderen Hilpert-Firmen von einer Förderung ausgeschlossen werden.
Dabei sei es völlig unerheblich, wie groß der Anteil Hilperts an der Fontane GmbH sei, sagte der ILB-Mitarbeiter. Hilpert hatte bei einer Vernehmung argumentiert, da er nur zu 24,5 Prozent an der Fontane GmbH beteiligt sei, seien seine anderen Firmen nicht mit der Fontane GmbH verbunden, und so hätten diese Firmen Gewinne erwirtschaften dürfen. Ohne Gewinne wäre das Projekt nicht realisierbar gewesen, denn er habe dafür jahrelang Vorleistungen erbracht.
Der ILB-Mitarbeiter räumte ein, dass die ILB die später vorgelegten PMPS-Rechnungen nicht auf unzulässige Gewinne geprüft habe. Sie sei nicht „bösgläubig“ gewesen.
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Susann Fischer
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